Schutz vor Schockrechnungen vom Handy-Anbieter Kostenstopp für mobiles Surfen im Ausland

Frankfurt/Main (RPO). Verbraucher können sich jetzt besser vor horrenden Rechnung für mobiles Surfen im Ausland schützen. Eine Kostensperre soll verhindern, dass der Nutzer nach dem Auslandsaufenthalt eine hohe Rechnung bekommt, weil er den Überblick über die Tarife verloren hat.

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Mobilfunkkunden, die auf Reisen mit dem Handy oder Notebook surfen möchte, die Kosten aber nicht abschätzen können, können beim Anbieter eine Preisobergrenze von run 60 Euro einrichten lassen. Beim Handy-Gebrauch im Ausland sind immer noch viele Fragen offen.

Wie teuer ist mobiles Internet-Surfen im Ausland?

Relativ kostspielig. Die Gebühren werden in aller Regel blockweise nach dem genutzten Datenvolumen abgerechnet. Der Preis richtet sich grob gesagt nach der Entfernung der Länder und deren Entwicklungsgrad. Mobilfunk-Anbieter teilen die Staaten meist in drei Preisstufen ein. In Stufe 1, die häufig in etwa Europa entspricht, ist das Surfen noch am günstigsten. Aber selbst dort können für den Abruf einer einzigen E-Mail mit einem kleinen Datenanhang schon rund 20 Cent anfallen. In Gruppe 3 sind es je nach Vertrag sogar um die 1,70 Euro. Geld lässt sich häufig mit speziellen Auslandstarifen der Handy-Anbieter sparen.

Welche Kostenobergrenzen gibt es jetzt bei Mobilfunk-Anbietern?

Seit dem 1. März sind Mobilfunkfirmen in der EU verpflichtet, mindestens eine Preisobergrenze für mobiles Internet anzubieten. Diese liegt bei rund 60 Euro (59,90 Euro) inklusive Steuern. Daneben können die Mobilfunk-Anbieter auch andere Grenzen anbieten - etwa unterhalb von 60 Euro - was bisher aber noch keiner macht.

Wie können Mobilfunk-Kunden eine Kostengrenze einrichten?

Bislang müssen Verbraucher selbst aktiv werden und mit ihrem Anbieter Kontakt aufnehmen. Ab dem 1. Juli gilt die Preisobergrenze von rund 60 Euro automatisch.

Wie informieren Mobilfunk-Anbieter, wann eine Kostengrenze erreicht ist?

Die Firmen müssen Kunden informieren, wenn das Datenvolumen zu 80 Prozent ausgeschöpft ist. Die Anbieter können dann eine SMS schicken, eine E-Mail oder auch mit einem sogenannten Pop-Up-Fenster im Internet-Browser eines Computers informieren. Bei Erreichen der Grenze kommt dann in aller Regel noch eine Nachricht.

Wie schnell ist eine Kostengrenze eingerichtet?

Die Mobilfunk-Anbieter richten die Preisschranken häufig innerhalb eines Werktages ein. Ab dem 1. November ist dies verpflichtend.

Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es neben den Preisobergrenzen?

Mobilfunk-Kunden können sich Handy-Karten von Anbietern im Reiseland kaufen. Allerdings sollte zuvor Klarheit darüber bestehen, ob das gekaufte Datenvolumen oder Guthaben auch tatsächlich benötigt wird. Meist verfällt es nach einem bestimmten Zeitraum. Eine weitere Alternative sind die teils kostenlosen Internet-Netzwerke in Hotels, Pensionen oder Herbergen. In Internet-Cafés fallen dagegen meist Gebühren an.

(AFP/awei)
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