Neue Regeln ab Oktober 2017 Multicopter-Flüge - das müssen Piloten beachten

Düsseldorf · Drohnen, auch Multicopter genannt, brummen in großer Zahl durch den deutschen Luftraum, die genaue Zahl kennt niemand. Viele wissen nicht, was man mit den Fluggeräten machen oder auch nicht machen darf. Es gibt ein paar neue Regeln, weitere kommen hinzu.

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Foto: dpa-tmn/Garmin

Wo darf ich eigentlich meinen Multicopter in die Luft steigen lassen? Was ist die maximale Flughöhe? Und darf ich auch mit einer aufgesetzten Videobrille steuern? Seit Anfang April gelten für die private Nutzung der oft Drohnen genannten Fluggeräte einige neue Regeln. Im Oktober 2017 kommen weitere hinzu. Eine Übersicht:

  • Erlaubnisfreiheit

Fluggeräte von bis fünf Kilogramm Gewicht dürfen grundsätzlich tagsüber ohne Erlaubnis aufsteigen.

Für den Flug schwererer Geräte oder für den Nachtflug ist laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) dagegen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden nötig.

  1. Flughöhe

100 Meter über dem Grund sind grundsätzlich die Grenze, heißt es beim BMV. Darüber hinaus ist eine Erlaubnis fällig.

Ausnahmen gelten allerdings für Gelände, für die bereits eine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und auf denen eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.

  1. Flugverbotszonen

Verboten sind laut BMV Flüge über Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr, über Krankenhäusern, Menschenmengen, Gefängnissen, Militärgeländen, Industrieanlagen, einigen Bundes- und Landesbehörden sowie Naturschutzgebieten.

Auch rund um Flughäfen gilt ein Flugverbot. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) nennt einen Abstand von 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun, die tatsächliche Kontrollzone kann aber größer sein. Genaue Karten gibt es auf der DFS-Webseite.

  1. Regeln für Wohngebiete

Ein Flugverbot gilt über privaten Wohngrundstücken, wenn das Fluggerät schwerer als 250 Gramm ist.

Außerdem ist dies - unabhängig vom Gewicht - der Fall, wenn es in der Lage ist, Bilder oder Töne aufzuzeichnen oder sie zu übertragen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Grundstückseigentümer oder Mieter des überflogenen Geländes ausdrücklich zustimmen.

  1. Sichtweite

Generell sind Flüge mit Geräten bis fünf Kilogramm nur in Sichtweite des Piloten erlaubt. Flüge mithilfe einer Videobrille sind allerdings dann erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von maximal 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm ist - oder wenn eine andere Person es ständig in Sichtweite hat und den Piloten auf Gefahren aufmerksam machen kann.

Im Herbst 2017 kommen außerdem folgende Regelungen hinzu:

  1. Kennzeichen

Alle Multicopter und Flugmodelle ab 250 Gramm brauchen vom Oktober an eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers.

Das Kennzeichen muss dauerhaft mit dem Gerät verbunden und feuerfest sein. Der Grund: Im Schadensfall lässt sich so der Halter ermitteln.

  1. Kenntnisnachweis

Für die Nutzung von Fluggeräten ab zwei Kilogramm Gewicht ist vom Oktober an eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle nötig.

Für Flugmodelle reicht auch eine Bescheinigung über die Einweisung durch einen Luftsportverein. Prüfung und Einweisung gelten für fünf Jahre.

(dpa)
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