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Gegen Systemausfall: Musikdaten richtig sichern

zuletzt aktualisiert: 23.12.2005 - 08:07

Berlin (rpo). Internet-Tauschbörsen und Musikportale erfreuen sich reger Beliebtheit. Kaum jemand geht noch in einen Plattenladen, sind doch die im Internet angebotenen Alben erheblich preiswerter zu haben. So kann sich der Musikfreund ganz legal eine digitale Musiksammlung aufbauen. Aber Vorsicht: Die Daten können auch ganz leicht verschwinden.

Der Nutzer allein ist verantwortlich für die Datensicherung - nicht allein für die gekauften Musikdateien, sondern auch für den meist mitgelieferten Lizenzschlüssel, ohne den aus dem Lieblingssong ein unnützes digitales Knäuel aus Nullen und Einsen wird. Einen Totalausfall der eigenen Festplatte sollte man daher mit regelmäßigen Sicherungskopien und dem Brennen der Musikdateien als Audio-CD abfedern.

Doch Datensicherung allein hilft nicht immer weiter. Das zeigt aktuell der Mobilfunkanbieter O2. Das Münchner Unternehmen war vor knapp zwei Jahren sehr früh ins Musikgeschäft eingestiegen. Während Beobachter Branchenprimus T-Mobile noch belächelten, weil die Telekom-Tochter nur verstümmelte Stücke zum Download auf Handys anbot, hatte der kleinste deutsche Netzbetreiber schnell einen umfassenden Katalog Titel zusammengetragen.

Seinen frühen Musik-Kunden bot O2 einen tragbaren Musik-Spieler und das Siemens-Handy SX1 an. Die Dateien ließen sich per Mobilfunk auf das Handy beziehungsweise den Musik-Spieler laden und dort speichern. Aber eben nur dort. Es gibt keine Möglichkeit, die Dateien zum Beispiel auf dem PC abzuspielen. Die bezahlten Stücke auf CD zu brennen, ist ebenso unmöglich. Eine angekündigte PC-Software ist nie auf den Markt gekommen. Die Musik bleibt unzertrennlich mit dem SX1 oder dem Music-Player verbunden - und wandert mit ihnen irgendwann in den Elektroschrott.

Auch für O2 war diese Situation nicht besonders komfortabel, zumal sich für das inzwischen zwei Jahre alte SX1 in den vergangenen Monaten kaum noch jemand interessiert haben dürfte. Deshalb hat O2 seinen Musik-Shop nun neu gestartet. Mit dem SX1 kann man zwar nach wie vor Stücke kaufen, diese jedoch nicht mehr auf das Handy, sondern nur noch aus dem Internet herunterladen. Wer weiter Musik mobil auf sein Telefon laden will, braucht ein neues Gerät. Bereits gekaufte Stücke können SX1-Nutzer darauf jedoch nicht übertragen. O2 ist sich des Problems bewusst. Die betroffenen Kunden seien angeschrieben worden, sagt Unternehmenssprecher Roland Kuntze. Das Mobilfunkunternehmen wolle sich mit ihnen individuell einigen.

Selbst wenn es im konkreten Fall O2 vermutlich nur wenige tausend Kunden trifft und so radikale Umstellungen wie bei O2 die Ausnahme sind. Die technische Weiterentwicklung hat in der Vergangenheit in allen Bereichen neue Dateiformate hervorgebracht, und daran wird sich wohl auch in Zukunft nichts ändern. Für Musik hat das nach wie vor populäre Format MP3 (das ja eigentlich MPEG-1 Audio Layer 3 heißt) längst Konkurrenz bekommen. Viele Online-Musikläden setzen auf Microsofts Format Windows Media Audio (WMA), vor allem wegen des ausgefeilten Lizenzrechte-Managements. Eine geschützte Musikdatei kann dann - wie etwa bei neuen Musik-Shop von O2 - nur der Windows Media Player abspielen. Wegen der guten Komprimierung wird auch das Format Advanced Audio Coding (AAC) immer beliebter.

Musikfans müssen sich daher wohl auch mit der technischen Seite ihrer Leidenschaft beschäftigen. Sonst kann ihnen mit der digitalen Sammlung das passieren, was bereits zu Zeiten analoger Technik passierte: Die alte Schellackplatte lief nach den 60er Jahren auch nicht mehr auf jedem Plattenspieler. Und wem der Plattenspieler heute kaputt geht, der muss schon ein bisschen suchen, um ein neues Gerät zu finden, auf dem er seine Jugendschätze hören kann. Der wesentliche Unterschied zur analogen Zeit ist allerdings die Geschwindigkeit der Entwicklung digitaler Unterhaltungselektronik. Hatte die Nachkriegsgeneration noch fast eine Generation lang mehr oder weniger Systemsicherheit, reichen heute ein paar Jahre, um aus Musikstücken Datenmüll werden zu lassen.

Quelle: afp

 
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