Gesetzesänderung: Schutz vor heimlicher Ortung von Handys
zuletzt aktualisiert: 29.10.2008 - 14:24Berlin (RPO). Der heimlichen Ortung von Handys soll ein Riegel vorgeschoben werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Künftig soll demnach eine SMS als Einverständniserklärung nicht mehr ausreichen.
Die Ortung von Mobiltelefonen soll dann nur noch bei ausdrücklicher, gesonderter und schriftlicher Zustimmung des Betroffenen möglich sein, betonte der Staatssekretär und kommissarische Verbraucherschutzminister Gert Lindemann am Mittwoch in Berlin.
Dies habe das Bundeskabinett als Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.
Bisher reiche eine SMS des Betroffenen als Einwilligung für eine Ortung des Mobiltelefons aus. Eine Kurzmitteilung sei jedoch leicht zu fälschen und belege nicht, dass sie tatsächlich vom Inhaber des Handys versandt wurde, betonte Lindemann. Die Gesetzesänderung solle den Persönlichkeitsschutz wieder herstellen.
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