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Bundesnetzagentur warnt: Telefonabzocke mit Schweinegrippe

VON DANIEL GEHRMANN - zuletzt aktualisiert: 14.08.2009 - 16:47

Düsseldorf (RPO). Die Angst vor der Schweinegrippe hat jetzt auch findige Kriminelle auf den Plan gerufen. Mit einer neuen Masche werden gutgläubige Bürger am Telefon abgezockt. Das „Europäische Zentralinstitut für Seuchenbekämpfung“ bittet um Rückruf. Kosten: 1,99 Euro je Minute.

Betroffene finden eine Berliner Nummer auf ihrem Handy oder Festnetzanschluss als „entgangenen Anruf“. Bei Rückruf kommt eine Bandansage: Eine Frau gibt sich als Mitarbeiterin eines angeblichen „Europäischen Zentralinstituts für Seuchenbekämpfung“ aus. Das Institut habe Informationen zur Schweinegrippe, der Betroffene solle eine 0900er-Rufnummer anrufen. Kosten: 1,99 Euro je Minute.

„Zu diesen Anrufen haben wir seit heute Vormittag telefonische Beschwerden“, erklärte Cord Lüdemann, Sprecher der Bundesnetzagentur, gegenüber unserer Redaktion. „Wir gehen diesen Fällen nach und bitten alle Verbraucher, die solche Anrufe erhalten, uns dies zu melden.“

Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern ab

Die Behörde hat unverzüglich die Ermittlungen aufgenommen und die Abschaltung der beiden verwendeten Rufnummern angeordnet. Die Anrufe stellten unerlaubte Telefonwerbung dar und seien rechtswidrig. Sie enthielten zudem fehlerhafte Preisangaben. Als Kontakt wurde dabei die Rufnummer 09001000184 genannt. Diese automatische Ansage wurde von den Verbrauchern entweder auf ihren Anrufbeantwortern vorgefunden oder nach Anwahl der Berliner Rufnummer (030-20179948) eingespielt. Mit solchen Werbemitteilungen werde laut Bundesnetzagentur die Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko ausgenutzt. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher seien in Vorbereitung.

Lüdemann vermutet, dass es sich bei der Berliner Nummer um einen so genannten „Ping-Anruf“ handelte, bei dem der angerufene Apparat nur einmal klingelt. „Dadurch soll ein Rückruf provoziert werden.“

Neben der Abschaltung der Nummern kann die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot aussprechen. Bei einem solchen Verbot darf der Verwender des Anschlusses die Anrufe nicht in Rechnung stellen und insbesondere nicht den hohen Tarif kassieren. Wer die 0900er-Nummer bereits angewählt hat, kann also vielleicht ungeschoren davonkommen.

Neue Variante einer alten Masche

Bei der Verbraucherzentrale NRW sind diese Fälle noch nicht angezeigt worden; man kennt aber vergleichbare Fälle, erklärt Beate Wagner, die dort für Wettbewerbsrecht zuständig ist. „Eine häufige, ähnliche Masche ist es, dem Angerufenen einen angeblichen Gewinn mitzuteilen, zu dem er nähere Informationen unter einer 0900er-Nummer erfragen soll", so Wagner.  

Betroffene können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Während aber die Bundesnetzagentur als Behörde gleich die Nummer abschalten und ein Inkasso- und Rechnungslegungsverbot aussprechen kann, kann die Verbraucherzentrale „nur“ auf Unterlassung klagen.

„Leider ist es häufig so, dass die Anbieter im Ausland sitzen“, berichtet Wagner. „Dann ist auch unser Wettbewerbsrecht ein stumpfes Schwert, weil wir an die Anbieter nicht herankommen.“


 
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