Verbraucherzentrale Fitness-Armbänder schützen Daten nicht

Düsseldorf · Die Verbraucherzentrale hat Apple und acht weitere Unternehmen abgemahnt. Grund ist der unzureichende Datenschutz der Armband-Anbieter bei Fitnessarmbändern und Smartwatches.

Die erste Begeisterung ist zwar schon wieder etwas abgeflacht, aber nach wie vor gelten Smartwatches und Fitnessarmbänder als jung und zeitgemäß. Besonders Silicon-Valley-Größen schwören auf die jugendliche Ausstrahlung. Bundesweit besitzen fünf Prozent der Bürger ein solches Gerät, 15 Prozent gaben an, sich eines zulegen zu wollen. Miriam Rusch von der Verbraucherzentrale NRW stellt jedoch fest: "Die Verbraucher sorgen sich um ihre Daten, wenn sie Fitnessarmbänder benutzen. Und sie sorgen sich zu Recht." Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

  • Welche Geräte waren Teil der Untersuchung?

Zwölf Fitness-Armbänder und Smartwatches wurden überprüft. Hauptsächlich kontrollierten die Verbraucherschützer, wie sicher sie mit Blick auf den Datenschutz arbeiten. Überprüft wurden Geräte von Technologie-Konzernen wie Apple, Samsung und Garmin, aber auch günstigere Modelle der Anbieter A-Rival und Technaxx.

  1. Welche Ergebnisse lieferte die Untersuchung?

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Foto: dpa-tmn/Garmin

Auffällig ist, dass kaum ein Gerät die hohen deutschen Datenschutzbestimmungen erfüllt. Bei jedem wurden zusätzlich die dazugehörige iPhone-App und das Android-Pendant untersucht. Bei 19 von 20 Apps mit Onlinefunktion stellte sich heraus, dass die Daten nicht nur auf dem mobilen Gerät genutzt, sondern an den Anbieter weitergesendet werden. 16 davon gaben die Daten zudem an Drittanbieter weiter, vor allem, um personalisierte Werbung anbieten zu können.

Mit Blick auf die hohe Sensibilität von Gesundheitsdaten ist das besonders schockierend. "Verbraucher sind sich oft gar nicht bewusst, welche Rückschlüsse ihre Gesundheitsdaten erlauben", so Miriam Rusch, Teamleiterin bei der Verbraucherzentrale NRW. Kai-Helge Vogel vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wird noch deutlicher: "Das gültige Recht wird oftmals einfach nicht eingehalten."

  1. Wie hat die Verbraucherzentrale reagiert?

Sie hat neun Anbieter, darunter bekannte Marken wie Apple, Jawbone und Runtastic, abgemahnt. Die Verbraucherzentrale fordert diese nun auf, mit einer Unterlassungserklärung zu reagieren. In dieser würden sich die Anbieter verpflichten, die Rechtsbrüche in Zukunft zu unterlassen und bei einer Zuwiderhandlung Geldbußen zu akzeptieren.

Für den Fall, dass es eine solche Erklärung nicht gibt, behält sich die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage vor. Die Abmahnungen sind schon ein erheblicher Imageschaden für die Anbieter. Eine Unterlassungserklärung ist dennoch bei der typischen restriktiven Unternehmenspolitik von Technologie-Unternehmen nicht sicher. Verbraucherschützer Vogel erklärte außerdem, dass der VZBV das Konzept, wonach Krankenkassen künftig Gesundheitsdaten ihrer Kunden mit Hilfe der Fitnessarmbänder überprüfen und die individuellen Verträge an diese Daten anpassen wollten, extrem kritisch sehe.

  1. Welche Konsequenzen sollten Verbraucher ziehen?

Aufgrund der genannten Probleme hofft Ricarda Moll, Leiterin der Studie, dass die Hersteller in Zukunft ihre Angebote so umgestalten, dass ein verlässlicher Umgang mit den Gesundheitsdaten gewährleistet wird. Bis dahin bleibe es jedoch ein weiter Weg. Verbraucher könnten aber schon heute aktiv werden, indem sie das Gerät nicht den ganzen Tag trügen, sondern ausschließlich beim Sport die eigenen Daten überprüfen ließen.

(RP)
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