Mit Hinweis auf den Datenschutz Mann lässt MacBook im Zug liegen — Apple blockiert Ermittlungen

Düsseldorf · Sebastian Schroer aus Hamburg vergaß in einem Zug in NRW sein Apple MacBook. Jemand nahm es an sich. Beinahe hätte Schroer sein Gerät wiederbekommen, doch ausgerechnet Apple verweigert die Zusammenarbeit mit der Polizei.

Apple MacBook Pro - Notebook mit Touchleiste "Touch Bar"
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Apple MacBook Pro - Notebook mit Touchleiste

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Foto: rtr, CH/BD

Der Verlust oder Diebstahl eines Smartphones oder Laptops stellt für viele eine mittlere Katastrophe dar. Von den Herstellern angebotene Ortungsdienste sollen in einem solchen Fall helfen.

Ist das Gerät weg, kann es weltweit geortet werden, sobald der Finder oder Dieb es einschaltet. Man alarmiert die Polizei, das gute Stück kehrt zu seinem rechtmäßigen Besitzer zurück. Soweit die Theorie.

In einem aktuellen Fall musste der Hamburger Autor Sebastian Schroer jedoch feststellen, dass ausgerechnet der Hersteller Apple ihm einen Strich durch die Rechnung machte. Er hatte sein MacBook Ende April in einem Zug zwischen Köln und Hennef liegen lassen.

Der mögliche Dieb seines MacBooks hatte dann Anfang Juli in einem Apple Store in Köln einen Termin vereinbart, um das Gerät dort entsperren zu lassen. Schroer bekam daraufhin eine automatische Mail als Terminbestätigung, weil das Gerät noch mit seinem Namen verknüpft ist. Er alarmierte die Polizei.

Doch Apple verweigerte den Beamten unter Berufung auf eigene Datenschutzbestimmungen den Zutritt zum Laden und somit die mögliche Ergreifung des Täters.

Apple MacBook Pro im Test
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Foto: dpa, tsn toh

Dr. Sebastian Buß, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn, bestätigte unserer Redaktion den Fall. Das Verhalten des Apple-Mitarbeiters sei rechtlich wahrscheinlich auch okay, so Buß. Denn für Ermittlungen im Geschäft hätte ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen müssen. Auch die bei der Terminvereinbarung angegebenen Daten wollte der Apple-Mitarbeiter nicht herausgeben. Hier fehlte ebenfalls ein entsprechender Beschluss.

Allenfalls bei Gefahr im Verzug hätten die Beamten auch ohne vorherigen Beschluss auf Zutritt bestehen können, so Buß. Ob das der Fall gewesen sei, müsse eventuell geprüft werden. Bei der Staatsanwaltschaft läuft derzeit ein Verfahren gegen Unbekannt, die Ermittlungen dauern an.

Schroer sagte unserer Redaktion: "Die Polizei sagte mir, dass der Storemanager nicht kooperativ war und somit verhindert hat, dass die Polizei die Person ermitteln konnte, die den Termin gemacht hat."

Auf Apple ist er sauer: "Meiner Meinung nach hätte Apple das Gerät einfach im Laden einziehen können, da sie wussten, dass es gestohlen ist. Dann hätte ich es gleich wieder bekommen können."

Auf eine Nachfrage unserer Redaktion bei Apple hieß es von dort lediglich, man äußere sich nicht zu individuellen Fällen. Man nehme den Datenschutz seiner Kunden sehr ernst. Entsprechende Anfragen von Ermittlungsbehörden würden beantwortet, wenn die notwendigen richterlichen Beschlüsse vorliegen.

Auch Schroer hat, wie er sagt, mehrfach mit Apple gesprochen: "Zuletzt habe ich darum gebeten, mir oder der Polizei die Daten der Person zu geben. Das wurde mit Hinweis auf Datenschutz abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde meine Bitte, mir aus Kulanz ein Ersatzgerät zukommen zu lassen."

Von Apple, so Schroer, sei nur die Empfehlung gekommen, einen Anwalt einzuschalten und juristisch gegen diese Entscheidungen vorzugehen.

Tatsächlich war es schon das zweite Mal, dass Schroer Pech mit seinem verlorenen MacBook hatte. Er hatte das Gerät bei einer Bahnfahrt im Zugabteil vergessen. Als er den Verlust bemerkte, war der Zug bereits abgefahren.

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Foto: dpa, chd fpt

Weder bei der Bahn noch bei der Polizei konnte man ihm weiterhelfen, eine Nachfrage beim örtlichen Fundbüro verlief ergebnislos. Auch der Versuch, den Laptop über iCloud-Portal bei Apple zu orten, schlug fehl.

Schroer hatte die Hoffnung aufgegeben, seinen Rechner jemals wiederzufinden und über iCloud den Löschbefehl ausgelöst, so dass der neue "Besitzer" seines MacBooks keine Chance haben würde, an seine Daten zu kommen. Zudem ist das Gerät auch nach dem Löschbefehl fest mit Schroers Apple-ID verknüpft, das heißt, niemand kann damit etwas anfangen, wenn er nicht die Mailadresse und das Passwort kennt.

Knapp eine Woche später sei dann das Unerwartete passiert: Schroer bekam eine automatische Mail, dass jemand am frühen Morgen des 3. Mai versucht habe, den Apple-Rechner zu starten. Auch eine ungefähre Ortsangabe sei mitgeliefert worden: In Kreuzau sollte sich das Gerät befinden, südlich von Düren in der Rureifel.

Eine genaue Ortung ist nicht möglich, da ein MacBook keinen GPS-Empfänger eingebaut hat. Die Lokalisierung erfolgt lediglich über bekannte WLAN-Netzwerke in der Umgebung. Dort habe die alarmierte Polizei jedoch nur eine Familie vorgefunden, die augenscheinlich von nichts wusste, so Schroer.

Als vorläufiges Fazit bleibt: Schön, dass die Ortung eines gestohlenen Gerätes offenbar funktioniert, schade nur, wenn einem das nichts bringt.

(csr)
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