RP Plus: Apples Kampf gegen die Kleinen
VON LUDWIG JOVANOVIC - zuletzt aktualisiert: 24.11.2011 - 11:13Das Unternehmen aus Cupertino ist nicht nur für wegweisende Produkte bekannt, sondern auch für seine weltweite Klagewut. Und die trifft auch viele Kleinunternehmen. An einem spanischen Betrieb indes hat sich Apple nun die Zähne ausgebissen.
Apple hat bisweilen eine einfache Sicht auf die Welt. Das ist gut, wenn es sich in benutzerfreundlichen Produkten niederschlägt, die sich simpel bedienen lassen. Etwas seltsam ist indes die Überzeugung, dass jedes Tablet eines anderen Unternehmens an sich nur eine Kopie des iPads sei. Eine Auffassung, mit der Apple in Spanien nun aber gescheitert ist. Nicht im Kampf gegen ein milliardenschweres Elektronikunternehmen. Vielmehr legte man sich mit dem Kleinbetrieb „Nuevas Tecnologias y Energias Catala“ in Valencia an. Mit gerade mal zehn Mitarbeitern zählt die Firma nicht gerade zu den Top-Konzernen der Welt. Dennoch hat man es geschafft, unter der Marke „NT-K“ ein eigenes Android-Tablet mit Sieben-Zoll-Display und 1-Gigahertz-Prozessor herauszubringen – das allerdings etwas klobig wirkt und kein Vergleich zu Apples Tablet ist.
Dennoch zog man sich vor gut einem Jahr den Zorn aus Cupertino zu. Das Multimilliarden-Dollar-Unternehmen warf den kleinen Spaniern vor, das iPad zu kopieren. Mehr noch: Beim spanischen Zoll erwirkte man einen Importstopp und ließ eine komplette Ladung der in China produzierten Geräte konfiszieren. Das aber reichte Apple noch nicht: Die spanische Firma wurde zeitweilig auf einer EU-Liste für Produktpiraterie geführt. Und am 9. Dezember 2010 erstattete das US-Unternehmen dann per Fax sogar noch Strafanzeige gegen den oft bemühten David, der nun aber völlig überraschend den „Goliath“ aus Cupertino in seine Schranken wies.
Spanischer Richter weist Apple-Klage ab
In der ersten Instanz konnte das zuständige spanische Gericht jetzt signifikante Unterschiede zwischen dem Apple-Tablet und dem NT-K-Produkt feststellen. Das US-Unternehmen könne sich darum nicht auf das durch Geschmacksmuster geschützte Design des iPad 2 berufen. Der zuständige Richter wies darum die Klage aus Mangel an Beweisen ab. Nuevas Tecnologias y Energias Catala reichte nun aber im Gegenzug eine Klage gegen Apple ein und fordert Wiedergutmachung für finanzielle und „moralische“ Schäden sowie den Verdienstausfall aufgrund der konfiszierten Ladung. Schließlich konnte man 15.000 Pads nicht verkaufen. Die Einnahmeausfälle würden im Millionenbereich liegen. Nach der Apple-Klage hätten zudem Banken der kleinen Firma den Geldhahn zugedreht. Man habe nur paar private Kapitalgeber davon überzeugen können zu investieren – allerdings gegen exorbitante Zinsen. Dafür möchte man jetzt entschädigt werden.
Bereits im August hatten die Katalanen bei der spanischen Wettbewerbsbehörde CNC eine noch ausstehende Beschwerde gegen Apple eingereicht. Die Spanier werfen dem iPad-Hersteller darin vor, seine Quasi-Monopolstellung auszunützen und missbräuchlich gegen Wettbewerber vorzugehen. „Wir sind eine kleine Firma, die wie viele andere in wirtschaftlich schweren Zeiten wie diesen versucht, durchzukommen, und es erscheint uns äußerst ungerecht, dass eine Firma vom Kaliber Apples seine dominante Position ausnützt“, schreiben die Spanier in ihrem Blog – voller Stolz, sich im Gegensatz zu anderen kleinen Unternehmen nicht dem großen Druck von Apple gebeugt zu haben.
Zumal das Urteil Signalwirkung haben könnte. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte Apple sich im September ebenfalls auf das Geschmacksmuster berufen und es damit geschafft, den Verkauf des Samsung Galaxy Tabs 10.1 in Deutschland zu verbieten. In der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf könnte das Urteil mit Verweis auf Spanien kippen. Vor allem aber macht der Erfolg der Spanier anderen Kleinunternehmen Mut, die sich ebenfalls juristisch mit Apple auseinandersetzen müssen. Denn nicht nur das iPad-Design verteidigt man überaus aggressiv: Das Bonner Café Apfelkind hat als Logo einen roten Apfel mit einem integrierten Kinderkopf in Weiß. Dieses Markenzeichen ziert Tassen, Lampenschirme, Taschen und auch den Eingang zum Café.
Bonner Café wehrt sich ebenfalls
Die Besitzerin Christin Römer wollte ihr Logo samt Schriftzug im Juni als Marke schützen lassen – und war plötzlich einem Sturm der Entrüstung seitens Apple ausgesetzt. Der Apfel des Cafés sehe dem Emblem des Computerherstellers zu ähnlich. Es bestehe „eindeutig eine Verwechslungsgefahr“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa beispielsweise aus dem Schreiben der Anwälte. Der Konzern ist der Meinung, dass durch das Logo von Apfelkind die „Unterscheidungskraft und Wertschätzung“ von Apple leiden könnte. Das US-Unternehmen hatte der Besitzerin bis Ende September Zeit gegeben, auf das Logo zu verzichten. Die legte aber über ihren Anwalt Widerspruch gegen den Widerspruch ein. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Anfang September wurde auch ein Fall aus China bekannt, in dem Apple sich den Lebensmittelhändler Sichuan Fangguo Food vornahm. Der Grund: Sein Logo enthalte angeblich Elemente, in denen man sich wiedererkennen würde und die sich Apple schützen ließ. Tatsächlich erinnert das Logo nur sehr entfernt an den Apfel, dafür sehr viel mehr an den koreanischen Elektronikkonzern LG – der sich indes bislang nicht daran gestört hat. Aber in Cupertino hat mein eben eine etwas andere Sicht auf die Dinge. Und die ist nicht unbedingt von Humor geprägt.
Auch Eierbecher eiPOTT ohne Chance
Als das Erbacher Unternehmen Koziol Anfang 2009 einen Eierbecher anbot, der an das iPod erinnerte und ihn „eiPOTT“ nannte, war Apple alles andere als amüsiert. „Nachdem es Apple nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, habe der Konzern es im dritten Anlauf 2010 geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens eiPOTT für den Eierbecher zu erwirken“, heißt es bei Koziol. Den Becher hat man nicht mehr im Programm.
Diese mitunter kleinlich anmutende Prozesswut kann sich aber auch rächen: Der deutsche Spieleverlag Ravensburger redet mittlerweile mit Apple nur noch über seine Anwälte. Der Grund ist der Name „Memory“. Und Ravensburger ist nun mal Eigentümer der Wortmarke, die bares Geld wert ist. Darum möchte der Spielverlag auch nur ungern, dass der Name missbraucht wird. Die Schwaben haben darum iTunes abgemahnt. Das Ziel: Spiele-Apps, die unerlaubt den Begriff „Memory“ benutzen, sollen von der Plattform verbannt werden.
Apple in der Defensive
Die Forderung ist nicht ganz neu. Doch der Computer-Konzern reagiert aus Sicht von Ravensburger bislang zu langsam darauf. Darum traf man sich nun vorm Landgericht München. Und seltsamerweise halten die Apple-Anwälte in der Defensive das Verhalten des Spieleverlags auf einmal für reichlich übertrieben. Vielleicht weil sich iTunes nach dem Start in kürzester Zeit zu einem Riesenerfolg entwickelt habe, sei „nicht alles gut gelaufen“, wand sich laut der Süddeutschen Zeitung einer der Apple-Anwälte. Aber deshalb müsse man doch nicht gleich Klage erheben. „Man will doch auch künftig gute Geschäfte miteinander machen.“
Der Anwalt von Ravensburger sieht das indes etwas anders, woran man in Cupertino nicht ganz unschuldig ist: Der Technikkonzern habe seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, agto der Jurist, innerhalb kürzester Zeit Apps zu sperren, die ihm selbst gehörende Rechte verletzen. Eigene Markenrechte werden von Apple „brutalst möglich“ wahrgenommen, doch die Rechte anderer offenbar nicht. Am 31. Januar soll das Urteil verkündet werden.
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