Foto: Statistisches Bundesamt
Bei der Volkszählung 2011 werden rund zehn Prozent der Bevölkerung befragt. Ist man verpflichtet, den Fragestellern Auskunft zu geben und sind die Daten vor Missbrauch sicher? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
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Wofür wird der Zensus gebraucht?
In erster Linie geht es darum, die exakten Einwohnerzahlen für Deutschland, die Bundesländer und die Kommunen festzustellen. Davon hängen etwa die Zahlungen im Länderfinanzausgleich oder auch die Einteilung der Wahlkreise ab. Die amtliche Bevölkerungszahl lag Ende 2009 bei 81,8 Millionen Menschen. Diese Zahl ist nach einem ersten Zensustest im Jahr 2001 aber voraussichtlich deutlich zu hoch.
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Warum Wohneigentümer?
Die Behörden wollen beim Zensus 2011 auch herausfinden, wie viele Wohnungen es in Deutschland gibt, wo in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult werden oder wo Altenheime benötigt werden. Die bisherigen Daten aus der letzten Volkszählung im Jahr 1987 reichen als Grundlage nicht mehr aus. Seit mehr als 20 Jahren werden die Zahlen durch statistische Verfahren berechnet. Erste Ergebnisse sollen im November 2012 vorliegen. Die detaillierte Auswertung soll ab Mai 2013 präsentiert werden.
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Wie funktioniert die Volkszählung?
Zum Großteil beruht der Zensus auf Daten aus Verwaltungsregistern. Dazu zählen etwa Angaben aus den Melderegistern der Kommunen. Zusätzlich gibt es eine gesonderte Gebäude- und Wohnungszählung. In Deutschland gibt es für Gebäude und Wohnungen flächendeckend keine Verwaltungsregister. Ein wesentlicher Bestandteil des Zensus ist aber auch die Haushaltsbefragung. Dies ist aus Sicht der Statistiker unter anderem notwendig, weil die Verwaltungsdaten keine verlässlichen Informationen zur Bildung oder zum Migrationshintergrund liefern.
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Wie viele und welche Bürger werden direkt befragt?
Rund 7,9 Millionen Menschen sollen an der Haushaltsbefragung teilnehmen, also etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Diese wurden durch ein Zufallsverfahren ermittelt. Alle ausgewählten Haushalte bekommen eine schriftliche Terminankündigung. Die rund 80.000 Interviewer, die ab Montag unterwegs sind, müssen bei ihrem Besuch einen speziellen Zensus-Ausweis vorzeigen. Wer den Fragebogen ohne Hilfe ausfüllen will, kann diesen nur annehmen und danach an die zuständige Erhebungsstelle schicken.
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Muss der Fragebogen beantwortet werden?
Ja, es besteht eine Auskunftspflicht. Nur die Frage nach der Religion ist freiwillig. Die Behörden erhoffen sich von dieser umstrittenen Frage ein besseres Verständnis des Integrationsprozesses von Zuwanderern und ihrer Kinder.
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Wonach wird bei der Haushaltsbefragung gefragt?
Der Fragebogen enthält 46 Fragen, etwa zu Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder zum Migrationshintergrund. Das Ausfüllen des Fragebogen soll ungefähr zehn Minuten dauern.
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Ist der Datenschutz gewährleistet?
Die Behörden versichern, dass alle Daten geschützt sind. Alle individuellen Angaben bleiben demnach geheim. Die gesetzlichen Grundlagen verbieten es zum Beispiel, erhobene Daten an andere Behörden oder Institutionen wie etwa Finanz- oder Sozialämter weiterzugeben.