Datenschützer besorgt Streit über Totalüberwachung durch Videokameras im Nahverkehr

Koblenz · Übergriffe, Diebstähle, Gewalt: Die Unternehmen des Nahverkehrs setzen bei der Gefahrenabwehr auf Technik. In immer mehr Bussen und Bahnen werden die Fahrgäste gefilmt. Doch Datenschützer sind besorgt.

Recht auf Datenschutz bei Überwachungskameras
Infos

Recht auf Datenschutz bei Überwachungskameras

Infos
Foto: ddp

"Bei neuen Bussen und Bahnen sind Videokameras Standard. Die werden schon damit ausgeliefert", sagt der Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Lars Wagner. Die bundesweit vielen tausend Kameras seien meist in der Decke der Fahrzeuge integriert. Schilder wiesen darauf hin. Die Landesdatenschützer sprechen von einem inzwischen fast flächendeckenden Einsatz.

VDV-Jurist Thomas Hilpert-Janßen sagte beim bis zum diesen Freitag (3. Juni) andauernden Deutschen Nahverkehrstag in Koblenz, es gebe ein doppeltes Ziel: Abschreckung von Kriminellen und Vandalen - sowie Beweissicherung bei Straftaten. "99 Prozent der Aufnahmen werden gar nicht angesehen", erklärt er. "Der Fahrer muss sich auf den Verkehr konzentrieren und die Leitstelle hat auch nicht 1000 Leute dafür." Gelöscht würden die Aufnahmen meist 48 Stunden nach der nächtlichen Einfahrt ins Depot - oder in seltenen Fällen vorher Ermittlern übergeben.

VDV-Präsident Jürgen Fenske sagt, Videoüberwachung in Fahrzeugen und an Haltestellen sorge nachweislich für mehr Schutz der Fahrgäste und der Mitarbeiter. Auch die Verkehrsminister der Länder haben sich im April auf Usedom für eine flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen ausgesprochen. In zwei Wochen befassen sich die Innenminister im saarländischen Mettlach damit.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), spricht sich generell für Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus. Immer wieder trage sie dazu bei, Verbrecher zu finden. "In vielen Fällen lassen sich somit weitere Straftaten oder sogar Anschläge vereiteln", sagte der saarländische Politiker der Deutschen Presse-Agentur. "Nehmen wir als Beispiel die Anschläge von Brüssel:
Nur durch die Videobilder konnten mehrere Beteiligte schnell festgenommen werden."

Diese Überwachung des öffentlichen Nahverkehrs ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Der VDV dringt auf eine einheitliche Lösung, sprich eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dafür müsse der Bundestag aktiv werden.

Doch die Meinungen gehen auseinander. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben mit einer kritischen "Orientierungshilfe" auf die rasant gestiegene Zahl von Kameras in Bussen und Bahnen reagiert. Dieser Text wendet sich nicht generell dagegen. Eine pausenlose Videoüberwachung eines gesamten Fahrgastbereichs sei aber in aller Regel unverhältnismäßig und daher unzulässig. Dies widerspreche den elementaren Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Es dürfe bei dem Thema keinen Automatismus geben, heißt es von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Andrea Voßhoff.

Kritik gibt es auch von der Opposition im Bundestag. Die Linksfraktion befürchtet einen Einstieg in die Totalüberwachung des öffentlichen Raumes. Die Grünen betonen, dass die Kameras keine Straftaten verhinderten, sondern bestenfalls deren Aufklärung förderten.

Die gesamte Nahverkehrsbranche in Deutschland blickt inzwischen gespannt nach Niedersachsen: Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist ein Berufungsverfahren um die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung der hannoverschen Verkehrsbetriebe anhängig. Dagegen hat sich die niedersächsische Datenschutzbehörde gewandt.

Der Geschäftsführer der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen, Klaus Hoffmeister, sagt, es gebe immer wieder Kritik der Fahrgäste aufgrund von Verspätungen und Ausfällen. "Aber noch nie hatten wir eine Beschwerde wegen der Videokameras." Er ergänzt: "Wir wollen lieber den Kunden schützen als die Daten schützen."

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort