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Strafbare Handlung: Vorsicht bei Fußball via Internet

VON STEFAN KLÜTTERMANN - zuletzt aktualisiert: 13.05.2008

Düsseldorf (RP). Es klingt verführerisch: Bundesligaspiele, Champions-League, englische Liga, Partien mit Real Madrid oder Inter Mailand, alle Spiele der EM – live und kostenlos.

Ingolstadt setzte sich mit 3:0 in Sandhausen durch.  Foto: AP, AP
Ingolstadt setzte sich mit 3:0 in Sandhausen durch. Foto: AP, AP

Technisch möglich ist das übers Internet, die DSL-Leitung, ein paar frei zugängliche Programme und die Live-Streams (Echtzeit-Übertragungen) der entsprechenden Sender aus aller Welt. Wer braucht da schon ein Premiere-Abo? Der Haken an der Sache: Es ist verboten, Spiele auf diesem Weg zu gucken.

Andreas Müglich, Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen, sagt: „Es ist falsch, anzunehmen, dass beim Anschauen einer solchen Übertragung der schwarze Peter allein beim anbietenden Sender liegt. Der Anwender begeht als so genannter Drittstörer ebenfalls eine rechtswidrige, strafbare Handlung.“ Die in Internetforen oft gestreute Meinung, das Ganze sei für den Nutzer vor dem Bildschirm unbedenklich, ist folglich falsch – und gefährlich.

Der Sender – ob er nun CCTV, Star Sports oder True Sports heißt und in China, Taiwan oder Thailand sitzt – macht sich dadurch strafbar, dass er Lizenrechte verletzt. Denn in der Regel werden Übertragungslizenzen territorial, das heißt auf Länder beschränkt. Ermöglicht der Sender per Live-Stream dennoch eine darüberhinaus gehende, ja sogar grenzenlos globale Übertragung, verstößt er gegen geltendes Urheber- und Wettbewerbsrecht. Der Konsument bewegt sich aber gleichfalls im illegalen Raum, indem er das Angebot wahrnimmt.

Illegale Angebote

„Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem der Nutzer das illegale Angebot in Anspruch nimmt“, erklärt Müglich. „Insofern kommen hierzulande das deutsche Urheber- und Wettbewerbsrecht zur Anwendung.“ Wer erwischt wird, was durch die Speicherung der IP-Adresse des Computers (einer Art Telefonnumer) beim Gucken der Live-Übertragungen leicht möglich ist, dem können Klagen auf Unterlassung und Schadenersatzforderungen drohen. „Die können dann schon mal das Doppelte der Lizenzgebühr betragen, die beispielsweise Premiere pro Übertragung nimmt“, sagt Müglich. „Und zwar für jeden Fall, jedes einzelnene Spiel, das illegal geguckt wurde.“ Da kommen samt Rechtskosten schnell einmal mehrere tausend Euro zusammen.

Die Deutsche Fußball-Liga GmbH (DFL), als Interessenvertreter für die Erste und Zweite Bundesliga primär betroffen, erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, man sei sich des Problems bewusst und habe die Firma Netresult damit beauftragt, illegale Angebote aufzuspüren und rechtlich dagegen vorzugehen. Das Unternehmen mit Sitz in London, das sich auf den Schutz von Rechten, Marken und Lizenzen spezialisiert hat, zählt auch die englische Premier League, das Internationale Olympische Komitee und die amerikanische Basketballliga NBA zu seinen Kunden.

Quelle: RP

 
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