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Bürgerbegehren ist zulässig: Gericht bremst Erwin aus

VON HANS ONKELBACH - zuletzt aktualisiert: 07.12.2007 - 08:32

Düsseldorf (RP) Der Rat hat das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof“ mit CDU/FDP-Mehrheit für unzulässig erklärt. Unrecht, sagt dazu das OVG in Münster und ordnet an, den Beschluss zu kippen. Bürger werden nun entscheiden.

Juristische Schlappe für OB Joachim Erwin in einer Sache, die er persönlich besonders intensiv voran zu treiben suchte: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat gestern die Karten im Streit um die Bebauung des Grundstücks Fischerstraße durch die Victoria neu gemischt. In einem nicht anfechtbaren Urteil ordnen die Richter an, dass der Rat das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof“ für zulässig zu erklären hat. Damit muss der Rat einen Entscheid kippen, in dem er im September die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt hat. In einem nächsten Schritt wird es nun zu einem Bürgerentscheid über den Verkauf des Grundstücks kommen. Diesen Verkauf wollen die Initiatoren des Begehrens verhindern.

Vor allem der als Dringlichkeitsbeschluss deklarierte Verkauf des Grundstücks an die Versicherung Mitte Oktober wird von den Richtern als unbegründet und Trick kritisiert, mit dem man die Rechte der Bürger aushebeln wollte.

Die Vorgeschichte: Die Stadt Düsseldorf will der Victoria-Versicherung den Parkplatz an der Fischerstraße verkaufen, weil der Konzern Platz braucht für neue Büroflächen. In der Nachbarschaft formiert sich Widerstand: Der unmittelbar daneben liegende historische Golzheimer Friedhof sei gefährdet. Als aus dem Protest ein Bürgerbegehren wird, kommt die Sache vor den Rat, wo eine Mehrheit aus CDU und FDP entscheidet, dieses Bürgerbegehren sei unzulässig, weil es sich gegen eine Bauplanung richtet - und dagegen sind solche Begehren laut NRW-Recht tatsächlich unzulässig. Diesen Entscheid akzeptiert die Initiative nicht, und da die Rechtslage nicht eindeutig ist, kommt es am 15. Oktober zu einer Aktion, die die Richter in Münster laut Urteilsbegründung für besonders fragwürdig halten: In einem so genannten Dringlichkeitsbeschluss unterzeichnen OB Erwin und die FDP-Fraktions-Vorsitzende Marie-Agnes Strack-Zimmermann ein Papier, das den sofortigen Verkauf des Grundstücks ermöglicht. Unmittelbar danach geht man zum Notar und unterzeichnet die nötigen Papiere.

Dies jedoch ist nach Ansicht des Gerichts in Münster nur ein Trick, weil zwei Tage später ein neues Gesetz in Kraft trat, das Bürgerbegehren weitergehende Rechte einräumt. Damit das Begehren „Rettet den Golzheimer Friedhof“ nicht in den Genuss dieser Rechte kommt, habe man den Kaufvertrag so eilig beschlossen - wohl wissend, dass ein verkauftes Grundstück mit neuem Eigentümer nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann. Dieser Hintergrund jedoch, so die Richter, ist nicht im Sinne der demokratischen Willensbildung und außerdem nicht rechtens, denn der Kaufvertrag ist in der Realität „schwebend unwirksam“, also noch nicht umgesetzt.


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Quelle: RP

 
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