Urteil: Albert II. von Monaco erhält Schadenersatz
zuletzt aktualisiert: 30.11.2005 - 21:49Paris (rpo). Albert II. von Monaco hat das Gesetz auf seiner Seite. Im Rechtsstreit mit einem französischem Verlag hat das monegasische Staatsoberhaupt am Mittwoch 50.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen. Die Zeitschrift "Paris Match" hatte einen Bericht über das uneheliche Kind von Albert II. von Monaco veröffentlicht.
Das Berufungsgericht von Versailles bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil gegen den Verlag Hachette Filipacchi vom 29. Juni. Die Zeitschrift "Paris Match", die den Bericht veröffentlichte, muss den Beschluss nun auf Anordnung des Gerichts in roten Buchstaben auf seiner Titelseite veröffentlichen. Auch die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000 Euro muss der Verlag tragen.
"Paris Match" hatte am 5. Mai ein Interview mit der ehemaligen Geliebten des jetzigen Fürsten veröffentlicht, in dem die aus Togo stammende Flugbegleiterin behauptete, ein Kind von ihm bekommen zu haben. Am 30. Juni veröffentlichte die Zeitschrift einen mit Fotos versehenen Artikel mit dem Titel "Albert sieht sich seiner Verantwortung gegenüber". Eine Woche später gab Albert offiziell zu, Vater des kleinen Alexandre zu sein. In erster Instanz hatte ein Gericht in Nanterre das Verlagshaus wegen Verletzung der Privatsphäre und Verletzung des Rechts auf das eigene Bild zur Zahlung der Geldstrafe verurteilt. Der Verlag hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
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