ARD-Intendanten einig über Verfassungsbeschwerde
zuletzt aktualisiert: 14.06.2005 - 14:50
Bremen (ddp). Die ARD wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühr zum 1. April Beschwerde einlegen. Das beschlossen die Chefs der neun ARD-Landesrundfunkanstalten am Dienstag in Bremen. Das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung weise Defizite auf, die von der ARD nicht hingenommen werden könnten. Die Intendanten sind der Auffassung, dass sich die Regierungschefs der Länder bei der Anhebung der Rundfunkgebühr unrechtmäßig über das Votum der unabhängigen Gebührenkommission KEF hinweg setzten. Die KEF hatte eine Erhöhung um 1,09 Euro empfohlen, die Ministerpräsidenten diese auf 88 Cent reduziert. Die Rundfunkgebühr beträgt nun seit 1. April 17,03 Euro je Anschluss und Monat. Das ZDF hatte bereits im Vorfeld angekündigt, sich der Beschwerde nicht anzuschließen.
Quelle: afp
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