Berufungsinstanz: Borer mit Klage gegen deutsche Verlage in USA abgeblitzt
zuletzt aktualisiert: 09.07.2005 - 12:45New Orleans/Bern (rpo). Bereits zum zweiten Mal ist der frühere Schweizer Botschafter in Berlin, Thomas Borer, mit seiner Klage gegen deutsche Verlage in den USA abgeblitzt. Wie dem im Internet veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist, erklärte sich auch die Berufungsinstanz für nicht zuständig.
Wie schon die Vorinstanz kam das Bundesberufungsgericht in New Orleans zum Schluss, dass keine der beklagten Zeitschriften in Texas genügend verbreitet sei, um eine Klage zu rechtfertigen. Borer hatte wegen Berichten über eine angebliche Affäre mit einer Visagistin mehrere deutsche Verlage wegen Rufschädigung verklagt, darunter die Hubert Burda Media, Bertelsmann und Gruner + Jahr, welche unter anderem die "Bunte" und den "Stern" herausgeben. Sein Ruf sei durch die Berichterstattung auch in Texas geschädigt worden, argumentierte der schillernde Exdiplomat.
Laut einem Bericht der "Berner Zeitung" vom Samstag erachtet Borer die Affäre inzwischen als erledigt. Ziel sei es gewesen, die Verlage von weiteren Verletzungen seiner Privatsphäre abzuhalten. Dies sei erreicht worden. Die Berichte über Borers angeblichen Seitensprung hatten sich 2002 zu einer Affäre ausgeweitet und letztlich zu seinem Rücktritt aus dem diplomatischen Dienst geführt.
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