Menschengerichtshof verhandelt über Beschwerde: Caroline von Monaco will deutsches Presserecht zu Fall bringen
zuletzt aktualisiert: 06.11.2003 - 10:20Straßburg (rpo). Prinzessin Caroline ist das deutsche Presserecht offenbar ein Dorn im Auge. Und so geht sie vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen von ihr veröffentlichte Paparazzi-Fotos vor.
Die Fürstentochter ficht die 1999 vom Bundesverfassungsgericht bestätigte deutsche Rechtsprechung an, wonach Prominente als so genannte Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Fotos mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben.
Die Frau des Welfenprinzen Ernst August von Hannover sieht ihr durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschütztes Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens verletzt. Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erklärte, Caroline wolle erreichen, dass eine Bildberichterstattung in Europa über Personen des öffentlichen Lebens nur noch bei offiziellen Anlässen oder mit deren Einwilligung zulässig sei.
Wenn ihr das gelinge, werde die Presse auf die Funktion eines "Hofberichterstatters" degradiert, warnte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Der Gerichtshof in Straßburg erklärte, Caroline führe seit Anfang der 90er Jahre eine europaweite Kampagne, oft auf juristischem Weg, gegen die Veröffentlichung von Bildern aus ihrem Privatleben in der Boulevardpresse. Mit ihrem deutschen Anwalt Matthias Prinz zog sie bis vors Verfassungsgericht in Karlsruhe, um gegen 1993 in der "Bunten" erschienene Fotos von ihr beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen vorzugehen.
Das BVG wies ihre Verfassungsbeschwerde in diesen Fällen zurück und rügte lediglich die Veröffentlichung von Bildern Carolines mit ihren Kindern. Der Prozessbevollmächtigte der beigeladenen Hubert Burda Media, Robert Schweizer, wies darauf hin, dass etwa Fotos der Prinzessin beim Tennisspielen in ihrem Garten auch in Deutschland nicht veröffentlicht werden dürften. In Straßburg gehe es um Bilder von Prominenten, die als Privatpersonen in der Öffentlichkeit aufträten.
Caroline als "First Lady" der konstitutionellen Erbmonarchie Monaco "stand von Geburt an mit im Mittelpunkt der Vermarktung des Unternehmens 'Grimaldi GmbH'", argumentiert der Münchner Jurist in seiner Stellungnahme für den Gerichtshof. Kaum eine Familie habe mehr die Öffentlichkeit gesucht als die Grimaldis. "Es kann nicht richtig sein, einerseits bei der Öffentlichkeit das Bedürfnis hervorzurufen, sich für die Prominenten zu interessieren und andererseits Publikationen von der Einwilligung des Betroffenen abhängig zu machen."
Urteil in einigen Monaten
Das Bundesverfassungsgericht erklärte, das mit der Pressefreiheit verfolgte Ziel der Meinungsbildung beschränke sich nicht auf den politischen Bereich. "Auch in unterhaltenden Beiträgen findet Meinungsbildung statt." Das Persönlichkeitsrecht verlange nicht, "die einwilligungsfreie Veröffentlichung auf Bilder zu beschränken, die die Person in Ansehung ihrer Funktion zeigen", entschieden die Verfassungsrichter.
Caroline von Monaco rief daraufhin im Juni 2000 den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an, der am Donnerstag beide Seiten anhörte, Vertreter des monegassischen Fürstenhauses und der Bundesrepublik. Die Richter dürften ihr Urteil in einigen Monaten bekannt geben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wird der VDZ eigenen Angaben zufolge von ARD, ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, dem Deutschen Presserat und dem Deutschen Journalistenverband unterstützt.
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