Auseinandersetzung um alte Werbeanzeige: "Focus" verliert Rechtsstreit gegen "Spiegel"
zuletzt aktualisiert: 02.10.2003 - 18:00
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Hamburger Magazin "Der Spiegel" Recht, das gegen eine "Focus"- Werbeanzeige aus dem Jahr 1999 geklagt hatte. "Focus" hatte darin mit seiner "Marktführerschaft" geworben, weil es laut Media Analyse mehr Leser erreichte als der "Spiegel". Das Hamburger Blatt dagegen berief sich auf seine deutlich höhere verkaufte Auflage. Laut BGH war die Anzeige irreführend.
Die Anzeige, die in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erschienen war, zitierte korrekt aus der Media Analyse, wonach "Focus" damals eine Reichweite von 9,1 Prozent (5,8 Millionen Leser) erreichte. Der Hamburger Konkurrent lag hingegen bei 8,9 Prozent (5,64 Millionen Leser). Illustriert war die Aussage mit einem zu Gunsten von "Focus" verzerrten Säulen-Diagramm. Von der - deutlich höheren - verkauften Auflage des "Spiegels" war dagegen nicht die Rede.
Nach den Worten der Karlsruher Richter konnte auch ein sorgfältiger Leser der Anzeige zu der Auffassung gelangen, dass mit "Marktführerschaft" auch eine höhere verkaufte Auflage gemeint sein konnte. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das die Werbung als irreführend untersagt hatte. "Focus"-Chefredakteur Helmut Markwort bezeichnete den Rechtsstreit als "nicht wirklich relevant". Unter Hinweis auf die anhaltend höhere Reichweite seines Blattes sagte er: "Erst die tatsächliche Zahl der Leser gibt Auskunft über die Bedeutung eines Nachrichtenmagazins".
Umstritten war in dem Prozess zudem, ob das OLG ein Meinungsforschungsgutachten hätte einholen müssen, um aufzuklären, wie das allgemeine Leserpublikum die Anzeige verstand. Nach dem Urteil des I. Zivilsenats konnte das OLG die Anzeige "aus eigener Sachkunde" beurteilen, weil die Richter selbst zum Leserpublikum gehörten.
(Aktenzeichen: I ZR 150/01 vom 2. Oktober 2003).
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