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Ab 2013 soll die gerätebezogene Rundfunkgebühr durch einen Beitrag ersetzt werden, der für jeden Haushalt und Betrieb fällig wird. ARD und ZDF beauftragten den Heidelberger Professor Paul Kirchhof mit dem entsprechenden Rechtsgutachten, das die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend in Berlin beschließen wollten. Nachfolgend einige Fragen und Antworten zur neuen Gebühr.
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Wen betrifft die neue Gebühr?
Sie wird für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Es soll auch nicht mehr wie bislang Befreiungen für Hartz-IV- oder Sozialhilfeempfänger von der Beitragspflicht geben. Sie bekämen aber entsprechend mehr Geld vom Staat. Ausnahmen sind nur wegen "ersichtlicher Empfangsunfähigkeit" (zum Beispiel in einer Almhütte im Funkloch) oder langer Abwesenheit vorgesehen. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Betriebe sollen künftig nach Anzahl der dort beschäftigten Personen bezahlen. Bisher muss pro Betrieb nur einmal 5,52 Euro im Monat gezahlt werden.
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Wie hoch wird die Gebühr sein?
Es soll nicht teurer werden fernzusehen, radiozuhören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die bislang schon zahlen. Über den Betrag ist noch nicht entschieden. Er wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) ermittelt. Bislang ist für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, ein Radio kostet 5,76 Euro. Gebühren müssen auch für internetfähige Computer und Handys gezahlt werden.
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Müssen also auch diejenigen zahlen, die gar kein Gerät besitzen?
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach überprüft.
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Vor aufdringlichen GEZ-Beauftragten muss man sich also künftig nicht mehr fürchten?
Nein. Die Schnüffelei der GEZ wäre nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
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Erhalten ARD und ZDF durch Reform mehr Geld?
Erst mal wohl nicht. Das Gebührenaufkommen für ARD, ZDF und Deutschlandradio soll unverändert bei jährlich rund 7,2 Milliarden Euro bleiben. Wenn man aber die 40 Millionen Haushalte mit der derzeitigen Fernsehgebühr von 17,98 Euro multipliziert, kommt man auf rund 7,2 Milliarden Euro. Die Zahl der Haushalte wird sich in den kommenden Jahren eher vergrößern wegen des Trends zu Single-Haushalten. Hinzu kommen noch Unternehmen (rund eine Million).
Auch die Basis wird sich vergrößern, weil diejenigen, die bislang für Radio nur 5,76 Euro bezahlten, voraussichtlich höher zu Kasse gebeten werden. Zudem müssen künftig auch Zweitwohnungsbesitzer zahlen. Und Schwarzseher sollen keine Chance mehr haben, der Gebühr zu entkommen.
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Werden die öffentlich-rechtlichen Sender keine Werbung mehr zeigen?
Doch. Zwar hätte Kirchhof am liebsten einen Verzicht. Dazu sind ARD und ZDF aber nicht bereit. Die Werbeeinnahmen liegen derzeit bei rund 450 Millionen Euro.
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Warum ist eine Reform nötig?
Die technische Entwicklung hat dazu geführt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel und womöglich sogar verfassungswidrig ist.
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Was muss ich jetzt tun?
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin ändert sich für den Gebührenzahler nichts. Voraussichtlich ab 1. Januar 2012 erhält jeder Gebührenzahler die Möglichkeit, bei seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt beziehungsweise der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Angaben zu seiner Haushaltssituation zu machen, um zum Beispiel künftig mögliche Doppelzahlungen zu vermeiden oder eine Beitragsbefreiung zu erwirken. Ansonsten werden die Gebührenzahler weiter wie bisher zur Kasse gebeten.
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Wann ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich?
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlöse und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen, sofern sie dies finanziell leisten können.
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Was passiert mit Zahlungsverweigerern?
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.