Gericht verkündet Entscheidung im Prozess Schmidt gegen Schmidt
zuletzt aktualisiert: 29.03.2005 - 11:31
Köln (ddp). Im Rechtsstreit zwischen Entertainer Harald Schmidt und einem früheren Geschäftspartner will das Kölner Landgericht am Dienstag eine Entscheidung verkünden. Bei der Auseinandersetzung geht es um die Firma Bonito TV, die die Harald-Schmidt-Show in Köln-Mülheim produzierte, als die Sendung von Sat.1 ausgestrahlt wurde. Der ehemalige Geschäftspartner Thomas Schmidt (40), der im November 2002 insgesamt 20 Prozent der Anteile an der Firma erworben hatte, klagt gegen den TV-Star, weil dieser angeblich gegen das so genannte Wettbewerbsverbot verstoßen habe. Laut einer Klausel im Gesellschaftervertrag dürfe der Late-Night-Talker ausschließlich mit Bonito TV Shows produzieren. Seine Show für die ARD produziert Harald Schmidt aber mit einer neuen Firma, die er Anfang 2002 extra dafür gegründet hat. Dies verstößt nach Ansicht von Thomas Schmidt gegen den Gesellschaftervertrag mit Bonito.
Quelle: afp
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