Staat gibt Daten weiter GEZ hat Autofahrer im Visier

Berlin (RP). Wer keine Rundfunkgebühren bezahlt, muss damit rechnen, dass die GEZ-Kontrolleure ihm über sein am Straßenrand abgestelltes Auto auf die Schliche kommen. Denn Rundfunkgebühren-Kontrolleure bekommen vom Staat die Daten der Fahrzeughalter, wenn sie im Wagen ein Radio sehen.

Schon GEZahlt? Alles über TV-Gebühren
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Foto: GEZ

Das abendliche Fax aus dem Kanzleramt löste im Abgeordnetenbüro Fassungslosigkeit aus. "Damit wird jeder Autobesitzer zum potenziellen Gesetzesbrecher", lautete die erste Reaktion des Krefelder FDP-Politikers Otto Fricke. Und: "Der arglose Kfz-Halter gerät in eine Daten-Falle."

Der an Methoden eines Schnüffelstaates erinnernde Fakt: GEZ-Kontrolleure können von den Zulassungsstellen die Herausgabe von Name und Anschrift von Fahrzeugbesitzern verlangen, wenn sie in Autos Radios entdecken. "Wir akzeptieren das nicht", lautet die Reaktion des ADAC in München. Und auch die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol hält das, so Sprecherin Bettina Gayk, für "unzulässig".

Gelangen also Millionen Daten von Autoradio-Besitzern an die GEZ, damit diese sie mit ihren Dateien abgleichen und so säumigen Zahlern auf die Spur kommen kann? So weit scheint die Auskunfts-Praxis nicht verbreitet zu sein, auch wenn nach Interpretation von Kanzleramts-Staatsminister Bernd Neumann in seiner Antwort auf Frickes Anfrage die Halter-Auskunft "eingeholt werden kann, wenn ein Rundfunkempfangsgerät in einem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten wird".

Frager der Meldepflicht

Und wo gehören Autoradios nicht zum Standard? Nach GEZ-Auskunft sind die Autoradios nicht anmeldepflichtig, wenn im Haushalt des Halters schon ein anderes Radio angemeldet ist. Aber: Gehört das Auto Sohn oder Tochter und verdienen die schon eigenes Geld, müssen sie Extra-Gebühren zahlen. Auch das Auto im Firmenfahrzeug des Malermeisters muss zusätzlich angemeldet werden. Zudem alle Radios in solchen Fahrzeugen, die "nicht ausschließlich" privat genutzt werden. Wer also gelegentlich Dienstreisen mit seinem eigenen Pkw macht und die als Spesen beim Arbeitgeber abrechnet, fällt unter die doppelte GEZ-Pflicht.

Vor allem aber: Die Hoffnung trügt, dass die GEZ-Kontrolleure die Wohnung schon nicht filzen und den Radiowecker neben dem Bett wohl nicht finden werden. Der Blick ins Auto reicht, um säumige Zahler zu überführen,

Die GEZ-Zentrale in Köln hat nach Auskunft ihres Sprechers Willi Rees mit der Praxis nichts zu tun. Das betreffe die vor Ort tätigen Gebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten. Koordiniert werden die Rundfunkkommissionen der Länder von der Mainzer Staatskanzlei. Die erklärte, dass "kein genereller Datenabgleich mit den Zulassungsstellen" erfolge.

Informationen fließen

Freilich erhalten die Gebührenbeauftragten "in der Regel" Auskünfte zu Halterdaten, wenn sie sich in einzelnen Verdachtsfällen an die Zulassungsstellen wenden.

Dies geschieht nach Auskunft des Kanzleramtes auf der Grundlage des Paragrafen 35 des Straßenverkehrsgesetzes, der die Datenermittlung "zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" vorsehe. Nicht an die GEZ zu zahlen, ist nach dem Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren eine Ordnungswidrigkeit.

Anders als Staatsminister Naumann hält die NRW-Datenschutzbeauftragte die bloße Existenz eines Autoradios aber nicht für ausreichend als Grundlage für eine Daten-Lieferung. Einem Radio sei nicht anzusehen, ob es angemeldet sei oder nicht, da müsse schon mehr kommen, damit ein Verdacht vorliege. Fricke hat das Kanzleramt um nochmalige Prüfung gebeten.

(alfa)
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