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Rechtsstreit mit NDR: Gute Aussichten für Eva Herman

zuletzt aktualisiert: 06.02.2009 - 15:48

Hamburg (RPO). Vor anderthalb Jahren verlor Moderatorin Eva Herman ihren Job als "Tagesschau"-Sprecherin. Jetzt zeichnet sich ein Erfolg im Rechtsstreit über ihre Kündigung ab. Das Hamburger Landesarbeitsgericht erklärte nach der Beweisaufnahme am Freitag, es sehe starke Indizien für ein Arbeitsverhältnis mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR).

Dann wäre die im September 2007 vom Sender ausgesprochene Kündigung nicht rechtens. Vor einer Entscheidung will das Gericht aber am 1. April noch Ex-Chefsprecher Jo Brauner als Zeugen vernehmen.

Am Freitag sagten bereits Chefsprecher Jan Hofer und Sprecher Jens Riewa aus. Die in einem auffälligen roten Hosenanzug gekleidete Herman verfolgte dies mit viel Interesse – für sie geht es um ihre berufliche Zukunft und viel Geld.

Herman geriet 2007 wegen umstrittener Äußerungen über die Nazi-Zeit in die Schlagzeilen. Der NDR, für den sie 20 Jahre arbeitete und neben der "Tagesschau" auch die Talk-Sendung "Herman und Tietjen" moderierte, kündigte ihr. Herman klagte, doch das Hamburger Arbeitsgericht wies die Klage im April 2008 mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben. Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin legte sie Berufung ein.

Arbeitsverhältnis oder freie Mitarbeit?

Zunächst muss das Gericht klären, ob zwischen der 50-Jährigen und dem NDR ein Arbeitsverhältnis bestand, also ob sie wie eine Festangestellte oder wie eine freie Mitarbeiterin behandelt wurde. Dabei geht es unter anderem darum, inwieweit Herman weisungsgebunden und in die betriebliche Organisation eingebunden war.

Dazu wurden Hofer und Riewa als Zeugen vernommen. Aus diesen Aussagen entnahm das Gericht, dass der Chefsprecher bei der Einsatzplanung vor allem die dienstliche Notwendigkeit berücksichtigte.

Auch sei zu erkennen, dass der NDR von seinem Sprecherteam "eine ständige Dienstbereitschaft erwartet" habe. So müssten die Sprecher nach den Sendungen weiter zur Verfügung stehen. "Dies ist mit einem Freien-Mitarbeiter-Verhältnis nicht vereinbar", führte der Vorsitzende Richter aus. Bei einem freien Mitarbeiter würden einzelne Einsätze mit ihm abgesprochen.

Hofer sagte, vor der Erstellung des Dienstplans könnten Mitarbeiter mitteilen, wann sie nicht arbeiten könnten oder wollten. Der dann erstellte Dienstplan sei verbindlich, die Kollegen könnten aber untereinander Dienste tauschen. Besonderen Wünschen - wie der Befreiung von Frühschichten - könne er nur zustimmen, "wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen", sagte Hofer. Das Team habe eine Aufgabe zu erfüllen. Laut NDR gibt es täglich bis zu 20 "Tagesschau"-Sendungen im Ersten, etwa in Wochen, wenn die ARD das Morgenmagazin produziert.

NDR will Rechtsstreit ausfechten

Die Anwälte des NDR betonten, die Dienstpläne würden abgestimmt. Auch müssten die Sprecher nur dann zur Verfügung stehen, wenn sie eingeteilt gewesen seien. Die Anwälte kündigten auch an, Herman kein weiteres Angebot zu einem Vergleich zu unterbreiten, sondern den Rechtsstreit auszufechten.

Hermans Anwalt zeigte sich nach der Beweisaufnahme sehr optimistisch und betonte, das Ziel seiner Mandantin sei eine Wiederbeschäftigung bei der "Tagesschau". "Im Vordergrund streiten derzeit die Juristen, im Hintergrund wird die Leistung von Frau Herman weiter geschätzt", sagte Anwalt Dirk Feldmann.

Dies habe auch die Geste von "Tagesschau"-Chefredakteur Kai Gniffke gezeigt. Dieser musste zwar nicht als Zeuge aussagen, nutzte aber die Gelegenheit, Herman zu begrüßen. Er schüttelte ihr die Hand und sagte, es sei schön, sie nach so langer Zeit einmal wiederzusehen.

Sollte das Gericht ein Arbeitsverhältnis feststellen, wird die Kündigung voraussichtlich unwirksam. Bei einem früheren Termin hatten die Richter bereits erklärt, sie könnten aus Hermans Aussagen keine Verherrlichung des Nationalsozialismus entnehmen und sähen daher keinen Kündigungsgrund. Damit bestünde der Vertrag fort und der NDR müsste Herman weiter beschäftigen oder entschädigen.

Quelle: AP

 
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