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Pressefreiheit: Juristen halten Caroline-Urteil für überschätzt

zuletzt aktualisiert: 08.03.2005 - 11:28

Berlin (rpo). Das letzte Caroline-Urteil hat für Tumult unter den Journalisten gesorgt. Sie sehen sich in durch die gestärkte Bedeutung der Persönlichkeitsrechte gegenüber der Pressefreiheit zu sehr eingeschränkt. "Für Panikmache besteht überhaupt kein Anlass." Darin ist sich Christian Schertz, Fachanwalt für Presse- und Persönlichkeitsrecht, mit seinem Kollegen Walter Seitz, langjähriger Vorsitzender des Pressesenats des Münchner Oberlandesgerichts, einig.

Prinzessin Caroline hat vor dem Straßburger Gericht Recht bekommen.  Foto: RPO
Prinzessin Caroline hat vor dem Straßburger Gericht Recht bekommen. Foto: RPO

Die Pressefreiheit sei durch das so genannte Caroline-Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Juni 2004 die Berichterstattung über das Privatleben von Prinzessin Caroline von Monaco untersagt hat, nicht gefährdet, betonten die beiden Juristen am Montagabend in einer Diskussionsrunde unter dem Titel "Prominentenanwälte contra Pressefreiheit?" in Berlin.

Durch das Urteil habe sich nur eine "kleine Nuance" geändert, sagte Schertz, der Außenminister Joschka Fischer und dessen Lebensgefährtin Minu Barati zu seinen Klienten zählt. Prominentenbilder von "Momenten erkennbarer Zurückgezogenheit" seien bereits zuvor unzulässig gewesen. Die Straßburger Richter hätten lediglich festgestellt, dass Abbildungen allein vom privaten Alltag von Prominenten künftig nicht mehr gerechtfertigt seien. Wenn Prominente "Fehlverhalten" an den Tag legten, sei eine Berichterstattung jedoch weiterhin zulässig. Politiker seien von dem Urteil ohnehin ausgenommen.

Auch Seitz bezweifelte, dass durch die vom EGMR vorgenommene "Verschiebung zugunsten der Persönlichkeitsrechte" einzelne Entscheidungen in Zukunft anders ausfallen werden. Die Straßburger Entscheidung sei von den Verlegern "hochgespielt" worden, befand er. Mehr Sorge als das Caroline-Urteil bereite ihm der neue Paragraf 201a des Strafgesetzbuches, der unbefugte Bildaufnahmen in Wohnungen oder "geschützten Räumen" untersagt - worin er sich mit dem ebenfalls anwesenden Ulrich Meyer, Produzent und Moderator der Sat.1-Sendung "Akte 05" einig war. Die Gerichte könnten die Pressefreiheit bei der Auslegung des Paragrafen nicht genug berücksichtigen, fürchtet Seitz. Bei "ernsten Themen" ist seiner Ansicht nach der Einsatz einer versteckten Kamera aber nicht gefährdet.

Der Geschäftsführer des Deutschen Presserats, Lutz Tillmanns, sieht im Caroline-Urteil und im Paragrafen 201a dagegen eine "grundsätzliche Gefährdung" der politischen Berichterstattung. Die Rechtsprechung verursache "große Unsicherheiten" in der journalistischen Praxis, berichtete er aus seiner Erfahrung. Langfristig könne sie auch Auswirkungen auf die Pressefreiheit haben, denn offensichtlich werde den Selbstreinigungskräften der Presse nicht vertraut.

Auch Klaus Rost, Chefredakteur der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" in Potsdam, befürchtet Eingriffe in die Pressefreiheit. Schon heute gebe mancher Richter durch seine Urteile Nachrichtenwerte vor, sagte er. "Das beunruhigt mich." Außerdem habe das "lästige Geschäft" mit Rechtsanwälten in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen, stellte er ebenso wie sein Kollege Meyer fest.

Dieses wird nach Einschätzung von Schertz auch in Zukunft nicht abnehmen. Es sei eine "Verrohung auf beiden Seiten" festzustellen, sagte der Jurist. Prominente klagten häufiger, weil sie sich besser auskennen würden. Gleichzeitig mache ein immer stärkerer Wettbewerb auf dem Medienmarkt ein Eingreifen von Juristen häufiger nötig. Er empfahl den Medienvertretern eine "effektive Rechtsvertretung und Rechtsschutz" - und "handwerklich einwandfreies" Arbeiten. Sauberer und sorgfältig recherchierter Journalismus habe auch in Zukunft "nichts zu befürchten".

Quelle: afp

 
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