Freispruch für drei Reporter im September wahrscheinlich: Pariser Staatsanwaltschaft: Fotos von Dianas Unfall nicht verboten
zuletzt aktualisiert: 23.06.2004 - 09:09Paris (rpo). Die französische Staatsanwaltschaft hat das Fotografieren der sterbenden Prinzessin Diana für rechtmäßig erklärt. In einem Berufungsprozess gegen drei Fotoreporter vertrat die Anklage die Ansicht, solche Aufnahmen seien durch das "Recht auf Information" gedeckt gewesen.
Bei der für den 14. September angekündigten Urteilsverkündung können die Reporter somit vermutlich mit einem Freispruch rechnen. Die Fotos der sterbenden Prinzessin und ihres Freundes Dodi Al Fayed in dem Autowrack wurden nie veröffentlicht.
In dem Berufungsverfahren ging es allerdings nicht nur um drei Fotos, die von der sterbenden Diana am 31. August 1997 angefertigt wurden. Vielmehr hatten die Fotografen Diana und ihren Begleiter auch beim Verlassen des Pariser Ritz-Hotels abgelichtet.
In diesem Punkt müsse das Gericht feststellen, ob ein Eingriff in die Privatsphäre vorliege, schloss die Staatsanwaltschaft. Das Berufungsverfahren war von der Anklagevertretung gemeinsam mit Fayeds Vater, dem ägyptischen Milliardär Mohammed Al Fayed angestrengt worden.
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