Kein TV-Sender sondern "Mediendienste": Pornos im Pay-TV erlaubt
zuletzt aktualisiert: 18.12.2003 - 17:08Hamburg (rpo). Auf Deutschlands TV-Bildschirmen darf es künftig ordentlich zur Sache gehen. Denn die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hat die Ausstrahlung von zwei pornografischen Angeboten auf der Premiere-Plattform erlaubt.
Voraussetzung ist, dass die Filme nur Erwachsenen zugänglich sind. Wie die DLM am Donnerstag nach ihrer Sitzung mitteilte, wurden die beiden Angebote "Blue Movie" und "erotic media" nicht als Fernsehen, sondern als Mediendienste eingestuft. Solchen Diensten ist - im Unterschied zu TV-Sendern - die Verbreitung pornografischer Filme erlaubt.
Bei dem Angebot von "erotic media" handelt sich laut DLM um ein Pay-per-View-Angebot, das nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen zur Verfügung gestellt wird.
Der registrierte, volljährige Kunde kann jeden Film gegen Einzelentgelt abrufen. Durch die Verbreitung über die Premiere-Plattform sei das Angebot auch in nahezu allen Kabelanlagen in Deutschland verfügbar.
Auch bei "Blue Movie", einem Angebot der Premiere-Tochter Telemediendienst GmbH, sollen pornografische Inhalte in Form eines Einzelabrufs täglich rund um die Uhr angeboten werden.
Hier bewerteten es die Direktoren als problematisch, "dass die Firma ihren Sitz in Österreich hat und das Angebot damit nicht den deutschen, in Relation zu anderen europäischen Ländern strengeren Jugendschutzbestimmungen unterliegt".
Eine Premiere-Sprecherin sagte am Donnerstag, bei der Telemediendienst GmbH handele es sich um eine 100-prozentige Tochter von Premiere und sie unterliege daher den deutschen Jugendschutzbestimmungen. Außerdem werde zwar in Wien produziert, das Sendestudio befinde sich aber in Deutschland.
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