Bildüberschrift unangemessen sensationell: Presserat rügt Schlagzeile über Tod von Anna Lindh
zuletzt aktualisiert: 27.11.2003 - 09:56Bonn (rpo). Die Berichterstattung über das tödliche Attentat auf die schwedische Außenministerin Anna Lindh des "Berliner Kurier" hat zu einer Rüge des Deutschen Presserates geführt. Die Prüfer hielten eine Bildüberschrift für "unangemessen sensationell".
Die Zeitung hatte ein Foto der Politikerin veröffentlicht, das sie schwer verletzt auf der Trage eines Krankenwagens zeigt, wie das Selbstkontrollorgan am Mittwoch in Bonn mitteilte. Dazu hatte die Zeitung die Überschrift gestellt: "Hier stirbt Anna Lindh."
Der Beschwerdeausschuss des Presserates wertete diese Darstellung als schweren Verstoß gegen den Pressekodex. Zwar wäre gegen das Bild allein nichts einzuwenden. Es zeige die schwer verletzte Frau zwei Tage vor der Veröffentlichung der Zeitung.
Die Rüge richte sich gegen die unzutreffende Bildüberschrift, betonte der Presserat. Bereits am Tag vor der Veröffentlichung sei das Attentatsopfer tot gewesen.
"Wie eine rückwirkende Voraussage der Zeitung"
Mit dem Beitrag werde "der sterbende Mensch in den Mittelpunkt gerückt und mit einer Überschrift verknüpft, die zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme unzutreffend war". Die Zeitungsveröffentlichung wirke "wie eine rückwirkende Voraussage der Zeitung und erhält damit einen unangemessen sensationellen Charakter".
Zwei weitere Zeitungen wurden wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gerügt. So hatte die "Leine-Zeitung" über eine Vergewaltigung berichtet und dabei mit einer Vielzahl von Detailangaben das Opfer für einen größeren Personenkreis erkennbar gemacht. Außerdem veröffentlichte sie mit der Wiedergabe einer Zeugenaussage Details der Vergewaltigung.
Rüge auch für die "Bild"-Zeitung
Eine öffentliche Rüge erhielt auch die "Bild"-Zeitung. Sie hatte über den Tod eines jugendlichen Zuschauers bei einem illegalen Autorennen in Nürnberg berichtet und dazu ein Foto gestellt, das den Toten in identifizierbarer Weise zeigte.
Wegen einer Vermischung von redaktionellem Teil und Werbung wurde die Programmbeilage "BWZ" ("Bunte Wochen Zeitung") gerügt. Sie hatte unter der Rubrik "Gesundheitstipps" unverblümt Werbung für Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel gemacht. Während die Redaktion die Beiträge als "Leserservice" für legitim hielt, sah der Presserat Schleichwerbung für die Produkte.
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