Neues Urteil vom Europäischen Gerichtshof: RTL darf Fernsehfilme seltener für Werbung unterbrechen
zuletzt aktualisiert: 23.10.2003 - 14:57Luxemburg (rpo). Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben dem Fernsehsender RTL vorgegeben, seine Fernsehfilme seltener für Werbung zu unterbrechen. Bei dem Streit drehte es sich um die Frage, ob mehrere Filme eine "Reihe" bilden und RTL deswegen mehr Werbeblöcke einbauen durfte.
Zum Schutz der Verbraucher sei die Werbung zu begrenzen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Az:C-245/01). Das oberste EU-Gericht gab der Niedersächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLA) recht. Sie hatte RTL 1993 verboten, mehrere Fernsehfilme von knapp 90 Minuten vier Mal durch Werbung zu unterbrechen. Die ausgestrahlten Filme erfüllten nicht die notwendigen Kriterien, hieß es.
Der Streit drehte sich um die Frage, ob die fürs Fernsehen produzierten Filme als "Reihe" gelten durften. Denn bei einer "Reihe" ist privaten Sendern erlaubt, den Film im Abstand von 20 Minuten für Spots zu unterbrechen und somit häufiger Werbung zu zeigen als sonst.
Im Oktober 1993 hatte RTL mehrere Filme in den Zyklen "Gefährliche Leidenschaften", "Familienschicksale" und "Der große TV-Roman" gezeigt und dabei jeweils vier Werbepausen gemacht. Die NLA sah darin einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag und verbot eine erneute Ausstrahlung mit mehr als einer beziehungsweise zwei Werbepausen. Dagegen klagte RTL vor dem Niedersächsischen Verwaltungsgericht, das die Klage 1997 abwies. Der Sender mit Sitz in Köln legte Berufung gegen das Urteil ein, und der Streit landete schließlich in Luxemburg.
Filme müssen inhaltlich zusammenhängen
Die obersten EU-Richter folgten der Argumentation der Landesmedienanstalt. Mehrere Filme bildeten nur dann eine "Reihe", wenn sie inhaltlich zusammenhingen, heißt es im Urteil. Die Handlung müsse sich fortsetzen, beziehungsweise eine oder mehrere Personen müssten wiederkehren. Das von RTL genannte Argument hielten die Richter für zu vage. Der Sender hatte erklärt, als inhaltliche Gemeinsamkeiten reichten ähnliche Themen wie Affären, Lebenskrisen, Verbrechen, Gewalt oder Naturkatastrophen aus.
Ein RTL-Sprecher sagte zu dem Urteil, die EU-Richter hätten die bestehende Fernsehrichtlinie interpretiert, die jedoch zur Zeit überprüft werde. Ziel dieser Überprüfung sei eine Liberalisierung, damit die Finanzierung von TV-Filmen weniger stark behindert werde.
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