Wegen Körperverletzung verurteilt: TV-Star Fellensiek muss zahlen
zuletzt aktualisiert: 12.04.2005 - 16:06Köln (rpo). Verurteilt: Wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung wird TV-Star Uwe Fellensiek mit einer Geldbuße von insgesamt 2.500 Euro zur Kasse gebeten. Dieses Urteil verhängte am Dienstag das Kölner Amtsgericht. 1.500 Euro muss der Schauspieler in die Staatskasse zahlen, 1.000 Euro Schmerzensgeld erhält sein Opfer.
Der TV-Star in der Fernsehserie SK-Kölsch hatte laut Anklage im Juli 2002 in der Kölner Innenstadt mit seinem Porsche einen Parkplatz gesucht und auch prompt gefunden. Sein Pech: Weil er dermaßen abrupt abbremste, war der Fahrer des hinter ihm befindlichen Wagens zu dicht aufgefahren, so dass ein rückwärts einparken nicht möglich war. Fellensiek jedenfalls "sprang wie ein Verrückter aus dem Auto, gebärdetete sich wie wild" - so ein unbeteiligter Augenzeuge. Und weil der Hintermann nicht sofort reagierte, hatte er dem verdutzten Autofahrer eine Ohrfeige versetzt und ihn grob beschimpft.
Der Autofahrer hatte den Mimen erst gar nicht erkannt, dafür aber das Kennzeichen notiert. Weil der Wagen auf einen Freund des Mimen angemeldet war, der auf Mallorca weilte, hatte sich das Verfahren so lange hingezogen.
"Alltägliche Verkehrssituation"
Auf der Anklagebank gab sich Fellensiek wenig einsichtig und nannte das Ganze eine "alltägliche Verkehrssituation". Auf Nachhaken räumte er ein "gewisses unflätiges Tatgeschehen ein" und gab zu, "überreagiert" zu haben. Dies wiederum veranlasste Gericht und Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen.
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