Detaillierte Rechnung verlangen: Abzocke beim Schlüsseldienst: Tipps von der Verbraucherzentrale
zuletzt aktualisiert: 17.09.2004 - 08:28Düsseldorf (rpo). Viele kennen die Situation: Man verlässt kurz die Wohnung, um den Müll raus zu bringen oder die Post rein zu holen - und bumm. Die Tür ist zu, der Schlüssel in der Wohnung, man selbst davor. Was tun? Natürlich den Schlüsseldienst rufen. Doch da gibt es manch ein schwarzes Schaf.
Immer wieder nutzen unseriöse Schlüsseldienste die Notsituation von Menschen aus. Wer sich ausgesperrt hat, sollte sich an Schlüsseldienste wenden, die im Telefonbuch Namen und Anschrift korrekt angegeben haben, rät Jürgen Schröder Jurist bei der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Nach den Worten des Experten findet man bei unseriösen Anbietern häufig nur örtliche Telefonnummern, bei denen der Anrufer - oft ohne es zu merken - an mobile Dienste weitergeleitet wird. Im Falle einer Reklamierung seien die schwarzen Schafe dann nur schwer erreichbar. Einen Schlüsseldienst könne prinzipiell jeder eröffnen, warnt Schröder. Missbrauch sei daher "Tür und Tor" geöffnet.
Der Verbraucherschützer empfiehlt, dem Notdienst am besten schon am Telefon die Schlossmarke zu nennen und sich nach den voraussichtlichen Arbeits- und Fahrtkosten sowie möglichen Materialkosten zu erkundigen. Auch mitten in der Nacht sollten Betroffene möglichst bei mehreren Firmen anfragen.
Wenn die Tür nur zugeschnappt sei, könne das Schloss von seriösen Handwerkern in Minutenschnelle und ohne Beschädigung geöffnet werden, erläutert der Fachmann. Der Preis inklusive Fahrtkosten sollte hier tagsüber nicht mehr als 50 Euro betragen.
Schröder zufolge liegen Nacht- und Feiertagszuschläge bei 25 bis 100 Prozent und werden auf die reine Arbeits- und Fahrtzeit aufgeschlagen, aber nicht auf die Materialkosten. Der Einsatz des Schlüsseldienstes sollte daher nachts sowie an Sonn- oder Feiertagen nicht wesentlich mehr als 100 Euro kosten.
Nach ausgeführter Arbeit habe man einen Anspruch auf eine detaillierte Rechnung, in der Arbeitszeit, -kosten und -material getrennt aufgelistet sind, betont der Verbraucherschützer. So könne notfalls auch nachträglich gegen eine zu hohe Rechnung geklagt werden.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







