Steuerschulden per Parkkralle eintreiben: Finanzämter versteigern Autos von Schuldnern
zuletzt aktualisiert: 01.10.2004 - 12:59Dresden (rpo). Säumige Steuerzahler im Raum Leipzig müssen um ihr Auto fürchten. Die Finanzbeamten dürfen seit heute per Parkkralle das Auto stilllegen und es versteigern. Damit wollen die Städte ihre leeren Kassen auffüllen.
Ein entsprechender Pilotversuch habe am Freitag bei den Finanzämtern Leipzig und Borna (Leipziger Land) begonnen, teilte das sächsische Finanzministerium in Dresden mit. Damit sollten nicht nur ausstehende Kraftfahrzeugsteuern, sondern alle Arten von nicht bezahlten Steuern eingetrieben werden.
Wenn der Steuerschuldner trotz Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung nicht zahle, könne sein Fahrzeug gepfändet und versteigert werden, hieß es. Die mit der Parkkralle blockierten Fahrzeuge würden spätestens nach drei Tagen abgeschleppt. Dies könne der Steuerpflichtige nur durch sofortige Zahlung seiner Steuerschuld verhindern.
Der Pilotversuch ist auf sechs Monate angelegt. Sollte sich die Parkkrallen-Methode bewähren, werde sie danach in ganz Sachsen angewandt werden, hieß es. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion betrug die ausstehende Steuerschuld in Sachsen Ende 2003 rund 290 Millionen Euro.
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