Großbritannien: Hat Prinz Charles ein Recht auf Privatsphäre?
zuletzt aktualisiert: 21.02.2006 - 14:33London (rpo). Ein kleines Stückchen Privatsphäre hätte er gerne - deswegen ist Prinz Charles vor Gericht gezogen. Dort kämpft der britische Thronfolger um die Vertraulichkeit seiner Tagebuchnotizen. Die Zeitung "Mail on Sunday" hatte Auszüge aus seinen Tagebüchern veröffentlicht.
Sein Anwalt Hugh Tomlinson machte am Dienstag in einem Prozess gegen die Zeitung und eine frühere Angestellte geltend, dass diese mit der Veröffentlichung von Passagen aus Charles' Tagesbuch gegen dessen Recht auf Vertraulichkeit und das Urheberrecht verstoßen hätten. Bei der Klage geht es um Zitate, in denen der britische Thronfolger chinesische Regierungsvertreter bei der Rückgabe Hongkongs 1997 als "grässliche alte Wachsfiguren" bezeichnet hatte.
Die Tagebücher seien von der früheren Angestellten kopiert und an die Zeitung weitergegeben worden. Anwalt Tomlinson forderte auch die Rückgabe von sieben weiteren Tagebüchern, die ebenfalls von der Angestellten kopiert worden seien. Dabei gehe es nicht um Staatsgeheimnisse, sondern um einen persönlichen Bericht "von der Art, wie ihn jeder Bürger bezüglich einer Auslandsreise machen könnte, in dem er Gedanken und Eindrücke festhält". Es sei absolut unerlässlich für die Position des Klägers - "und jeden anderen in seiner Position" - dass ein solches Dokument nicht einfach von der Presse veröffentlicht werden könne.
Charles erkenne an, dass er als Figur des öffentlichen Lebens Kommentare und Kritik auf sich ziehe, sagte der Anwalt. Er lege jedoch Wert darauf, dass er wie jeder andere - "vom einfachsten privaten Bürger bis zur höchsten Persönlichkeit - ein Recht darauf hat, seine persönlichen Unterlagen für sich zu behalten". Die Angestellte, die das Material kopiert haben soll, arbeitete seit 1988 für Charles. 2000 wurde sie aus einem anderen Grund entlassen.
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