Verstoß gegen Bewährungsauflagen: Menowin Fröhlich droht erneut Gefängnis
VON MARKUS WASCH - zuletzt aktualisiert: 17.09.2010 - 12:31Düsseldorf (RPO). Der Finalist von "Deutschland sucht den Superstar", Hasso "Menowin" Fröhlich, muss noch 313 Tage Jugendstrafe verbüßen, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Das Amtsgericht Darmstadt entscheidet jetzt, ob Fröhlich wieder hinter Gitter muss. Der Anwalt des Popstars hat indes Haftaufschub beantragt.
"Ich hab mich geändert", beteuerte Fröhlich zuletzt immer wieder. Jetzt muss er wohl den Rest seiner Strafe wegen Betrugs und Körperverletzung verbüßen. "Zu den Bewährungsauflagen von Herrn Fröhlich gehörte, dass er mit seiner Bewährungshelferin hier in Darmstadt (dem derzeitigen Wohnort von Fröhlich) in Kontakt bleiben muss. Das hat er jedoch nicht gemacht", sagt Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt unserer Redaktion.
Daraufhin wurden insgesamt drei Termine mit dem Pop-Star vor dem Amtsgericht vereinbart, wo er sich zu den Vorwürfen äußern sollte. "Er ist jedoch zu keinem der Termine erschienen", sagt Rathgeber. Deshalb widerrief ein Jugendrichter am 23. Juli die Bewährung Fröhlichs, ein Einspruch seines Verteidigers wurde am 13. August verworfen. "Damit ist der Rechtsweg erschöpft", erklärt Rathgeber "und die Vollstreckung der restlichen Jugendstrafe von 313 Tagen amtlich".
Nun geht es nur noch um den Zeitpunkt, wann Menowin Fröhlich seine Strafe antreten muss. Sein Verteidiger hat einen Aufschub der Haft um vier Monate beantragt. "Darüber wird jetzt das Gericht entscheiden. Vorher werden wir aber noch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Ingolstadt einholen", sagt Rathgeber. Der Aufschub soll deshalb erfolgen, weil Fröhlich derzeit eine CD aufnimmt.
Ob Fröhlich tatsächlich wieder ins Gefängnis muss, steht noch nicht fest, da der Anwalt des Pop-Sängers eine Verbüßung der Reststrafe im offenen Vollzug durchsetzen will. Nur so könne Menowin Fröhlich angeblich seine drei kleinen Kinder ernähren, argumentierte der Verteidiger.
Auf jeden Fall wird Fröhlich in der nächsten Zeit Post vom Amtsgericht bekommen. "Dort wird er dann aufgefordert, dass er sich zum Haftantritt zu melden hat", erklärt Rathgeber. Sollte der Sänger dieser Aufforderung nicht nachkommen, "wird er von der Polizei abgeholt", so der Sprecher.
Die Strafe, die Menowin Fröhlich noch ableisten muss, stammt aus einem Verfahren aus dem Jahr 2005. Damals verurteilte ihn das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Ingolstadt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Ihm wurde nachgewiesen, dass er von einer fremden EC-Karte Geld abgeholt und einem Besucher des Ingolstädter Herbstvolksfest geschlagen hat.
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