Urteil im Januar: Pocher soll für Beleidigung bei "Wetten dass ...?" zahlen
zuletzt aktualisiert: 07.12.2005 - 14:15
Hannover (AP). Der Comedy-Star Oliver Pocher muss für eine beleidigenden Äußerung in einer "Wetten dass ...?"-Sendung eine Zuschauerin voraussichtlich mit mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld entschädigen. Man werde zu dem Ergebnis kommen, dass ein Schmerzensgeld zu zahlen sei, sagte Richterin Dorothea Wevell von Krüger am Mittwoch in einer Verhandlung des Landgerichts Hannover. Die 29-Jährige Klägerin, Dana Gottschalk, der Pocher vor einem Millionenpublikum unter anderem eine Schönheitsoperation empfohlen hatte, bezeichnete die öffentlichen Entschuldigungen des Komikers als nicht ernst gemeint. Sie klagte auf ein Schmerzensgeld von rund 35.000 Euro. In der Sendung war sie als Teilnehmerin der Außenwette mit orange gefärbten Haaren aufgetreten. Moderator Pocher hatte nach einem Blick auf ihren Pass und ihr Geburtsjahr 1976 bemerkt, sie sehe ganz schön alt aus für ihr Alter. Mit den Worten: "Ja, wir haben übrigens 'ne schöne Operationsshow bei Pro7, da könnte ich sie mal vorschlagen" legte er ihr zudem eine Schönheits-OP nahe.
Quelle: ap
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