Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin: Gericht verbietet Jugendlichen das Internet-Cafe

zuletzt aktualisiert: 07.02.2003 - 17:00

Düsseldorf (RP). Erwachsene schreiben Bewerbungen, Touristen rufen ihre E-mails ab, Kinder jagen durch die virtuelle Spiele-Welt. Wird das geschäftige Treiben in den Internet-Cafes bald ein Ende haben?

In Berlin startete die Polizei schon zu ersten Razzien; einige Internet-Cafes mussten geschlossen werden. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Internetcafes als Spielhallen einzustufen sind.

Die Berliner Richter befanden, ein "multifunktional verwendbares Gerät" wie ein Computer falle bereits dann unter g; 33 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, wenn es als "Unterhaltungsspiel" diene. Entscheidend sei, dass die Möglichkeit zum Spielen bestehe - egal, ob online im Internet, durch mitgebrachte CDs oder auf der Festplatte installierte Spiele (OVG 1 S 67.02).

Für die Internetcafes hat das Urteil gravierende Folgen: Die Betreiber brauchen nicht nur eine Genehmigung, sondern müssen auch die strengen baurechtlichen Bestimmungen für Spielhallen erfüllen und zusätzlich noch Vergnügungssteuer zahlen. Letztere liegt, je nach Bestimmung der Gemeinde, zwischen 15 und 400 Euro. Noch schlimmer für die Cafes ist, dass sich Minderjährige - die wichtigste Klientel der Internetcafes - nach dem Jugendschutz-Gesetz in Spielhallen gar nicht aufhalten dürfen. Die Branche fürchtet um ihre Existenz und formiert sich zum Widerstand. Seit anderthalb Monaten gibt es den ersten deutschen Interessenverband der Internetcafes.



Auch unter Fachleuten ist das Berliner Urteil umstritten. Mit dem Jugendschutz habe man die Jugendlichen vor der "kriminellen Energie" in einer Spielhalle und dem "negativen Fluidum" schützen wollen, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Stephan Grüter. Dies gehe, so Grüter, sowohl aus den Begründungswerken zu dem Gesetz hervor als auch aus der Tatsache, dass ein paar Flipper in einer Gaststätte letztere noch nicht zur Spielhalle machten. Folglich sei nicht einzusehen, warum die Jugend aus einem Internet-Cafe ähnlich wie aus einem Casino verbannt werden solle.

In Düsseldorf betrachtet die Verwaltung Computer noch als Kommunikationsmittel und nicht als Unterhaltungsspielgeräte. Deshalb müsse, so Behördenchef Wolfgang Tolkmitt, das Ordnungsamt erst einen Jugendlichen vor indizierten Spielen erwischen, um Konsequenzen zu ziehen. Schlösse man sich der Berliner Lesart an, würde sich die Beweislast umgekehren.

Nicola Schwering


 
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