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  Foto: Techniker Krankenkasse
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Vorsorge bei Kindern: Eltern werden an Untersuchungen erinnert

VON TANJA WALTER - zuletzt aktualisiert: 07.02.2011 - 12:58

Krefeld/Neuss (RPO). Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ist freiwillig. Doch wer zu bestimmten Vorsorgen nicht beim Kinderarzt erscheint, den muss der Arzt beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW melden. Das kann im Besuch vom örtlichen Jugendamt münden. Hier erfahren Sie, welche Vorsorgeuntersuchungen es gibt, was beim Kind untersucht wird und wann das Jugendamt klingelt.

 

Dass die eigenen Kinder groß und gesund werden, das wünschen sich die Eltern in der Regel. Um eine gesunde Entwicklung zu fördern, gibt es in Deutschland zehn kostenlose Vorsorgeuntersuchungen - die so genannte U1 bis U9 und als später eingeschobene Früherkennungsuntersuchung die U7a. Mit großem Interesse nehmen Eltern vor allem die ersten Untersuchungen wahr, denn die Unsicherheit mit dem Baby ist noch groß, das Interesse an allem, was mit seiner Gesundheit zu tun hat ebenso.

Früh Entwicklungsstörungen erkennen

Die regelmäßige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen und ein umfassender Impfschutz sind wichtige Bausteine einer gesunden Entwicklung. Kaum hat der neue Erdenbürger seinen ersten Schrei getan, untersuchen ihn die Ärzte. Unmittelbar nach der Geburt wird im Krankenhaus die erste Vorsorgeuntersuchung U1 gemacht. Bei Geburten außerhalb des Krankenhauses kann diese erste Vorsorgeuntersuchung auch die Hebamme übernehmen.

Info

Alle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder finden Sie hier im Überblick.

Über die Seite http://www.kindergesundheit-info.de/ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Eltern einen kostenlosen Newsletter abonnieren, der an alle Vorsorgeuntersuchungen erinnert und viele Infos gibt.

 

Wann Vorsorgen weniger wahrgenommen werden

Bis zum 4. Lebensmonat folgen weitere drei Termine, die die meisten Eltern eifrig wahrnehmen. Doch irgendwann kommt der Knick: "Wenn die Abstände zwischen den Untersuchungen größer werden, zeigt sich: Je größer das Kind, desto weniger wird das Vorsorgeangebot wahrgenommen", erklärt Dr. Michael Hergenhahn, Leiter der zentralen Stelle "Gesunde Kindheit" beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW (Liga NRW).

Der Kinderarzt muss Familien melden

Der Kinderarzt ist nach dem Heilberufsgesetz verpflichtet, für jedes Kind, das an einer U5 bis U9 teilgenommen hat, eine Bestätigung an die Zentrale Stelle "Gesunde Kindheit" des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (Liga) zu schicken. In der Bestätigung wird nach Informationen des Liga kein Untersuchungsergebnis mitgeteilt, sondern nur Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Anschrift des Kindes sowie Datum und Bezeichnung der Untersuchung.

In NRW schicken nach Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit 2009 einmal wöchentlich alle Kinder- und Jugendärzte diese Daten, die monatlich mit denen der kommunalen Meldebehörden abgeglichen werden. In der Schnittmenge bleiben dann die Namen und Adressen der Familien hängen, die nicht rechtzeitig bei der Vorsorge waren. Diese Maßnahme wurde als Erinnerungsverfahren für Eltern eingerichtet, um an die freiwilligen aber wichtigen Untersuchungen zu erinnern und das Netz rund um das Kindeswohl enger zu spannen. Rund 127.000 Elternerinnerungen hat das Liga 2010 verschickt.

Gefährdung von Kindern ausschließen

Wer auf die freundliche, aber bestimmte Aufforderung des Landesinstituts nicht innerhalb einer Frist reagiert und die versäumte Untersuchung nachholt, der wird dem örtlichen Jugendamt gemeldet, erklärt Dr. Michael Hergenhahn. In manchen Städten ist es das Gesundheitsamt, das informiert wird. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind sie dazu verpflichtet, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen und im Fall der Fälle Maßnahmen zu treffen.

Kommunen bemängeln hohe Fehlerquote

Es sind nicht unerheblich viele Familien, die Post bekommen. In Neuss waren es im vergangenen Jahr rund 450, in Mönchengladbach über 900, in Krefeld sogar rund 1500 Familien, die angeschrieben wurden. "Wer dann immer noch nicht reagiert, bei dem müssen wir davon ausgehen, dass ein Hinweis auf die Gesundheitsgefährdung des Kindes vorliegt", sagt Stefan Hahn, Sozialdezernent der Stadt Neuss. In fünf Fällen war das Leben von Kindern in Krefeld tatsächlich gefährdet und das Jugendamt konnte einschreiten. In Mönchengladbach gab es sechs Fälle, in denen die Verwahrlosung eines Kindes drohte und der Allgemeine Soziale Dienst eingeschaltet wurde. Doch bemängeln die Kommunen, dass die Fehlerquote hoch ist: Stefan Hahn spricht für Neuss von anfänglichen 50 Prozent seit Einführung des Erinnerungsverfahrens im September 2009. In Krefeld lag die Fehlerquote sogar bei 80 Prozent.

Warum die Vorsorge vergessen wird

Oft werden die Vorsorgetermine nur vergessen - vor allem die nachträgliche Einführung der U7a, die das Kind im Kindergartenalter erhalten soll. Denn sie wurde erst 2008 nachträglich eingeführt. Bei Kindern, die davor geboren sind, ist die Untersuchung nicht im Vorsorgeheft eingetragen. Aus diesem Grund verschwitzen es Eltern oft, rechtzeitig einen Termin beim Kinderarzt zu machen. Das führt zur Meldung und zu einem möglichen Besuch des Jugendamtes.

Rechtzeitige Erinnerung kommt per Mail

In einigen Fällen übernehmen Krankenkassen oder Kinderärzte, Familien an die U7a-Untersuchung zu erinnern. Darauf verlassen kann man sich aber nicht. "Familien, die zudem mehrere Kinder haben, verlieren vielleicht nach den zunächst sehr engmaschigen Vorsorgeuntersuchungen den Überblick, wann jeweils welches Kind präventiv zum Arzt sollte", weiß Ute Fillinger von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Wer für sich selber ein Erinnerungssystem einrichten möchte, kann bei der Bundeszentrale einen Elternbrief abonnieren, der per Mail an die Untersuchungen erinnert und Infos rund um die Kindesgesundheit gibt.

Hier finden Sie einen Überblick, wann welche Vorsorge ansteht und was der Kinderarzt wissen will.

Quelle: wat

 
 
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