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PID Platzhalter symbol Eizelle Implantation panorama 2011
  Foto: dapd, dapd

Gentests an Embryonen: Ärztetag für begrenzte Zulassung der PID

zuletzt aktualisiert: 01.06.2011 - 11:54

Kiel (RPO). Der Deutsche Ärztetag hat sich für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Damit revidierte die Ärzteschaft am Mittwoch einen Beschluss von 2002, als eine knappe Mehrheit solche Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung noch abgelehnt hatte.

Nun befürwortete das Ärzteparlament mit großer Mehrheit die Methode für Paare mit einem hohen genetischen Risiko für bestimmte Erkrankungen.

"Die ethische Abwägung spricht für eine Zulassung der PID in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen", heißt es darin. Doch soll die Indikation - also der Anlass für eine solche Untersuchung - eingeschränkt werden. Tests auf das Geschlecht eines Babys oder zur Begrenzung des Risikos bei älteren Eltern soll es nicht geben.

In der Debatte hatten die rund 250 Delegierten des Ärztetags heftig um ihre neue Kursbestimmung gerungen. PID-Gegner kritisierten, dass mit solchen Tests Embryonen mit möglichen Krankheiten oder Behinderungen ausgesondert und ihnen das Lebensrecht abgesprochen werde. Auf Frauen werde Druck aufgebaut, behinderte Kinder nicht auszutragen.

Die Befürworter hielten entgegen, während der Schwangerschaft seien solche Tests bereits zulässig. Es wäre widersprüchlich, sie bei befruchteten Eizellen in frühem Stadium von wenigen Zellen zu verbieten. Zudem sei es Frauen nicht zuzumuten, sich erst einen kranken Embryo einpflanzen und womöglich anschließend abtreiben zu lassen.

Gesetz in Vorbereitung

Der Bundestag steht vor einem ähnlichen Gewissenskonflikt. Dort werden derzeit drei verschiedene Gesetzentwürfe zur PID beraten - von der begrenzten Zulassung bis zum kompletten Verbot. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010, mit der die PID faktisch zugelassen wurde. Nun soll ein neuer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden.

Das Ärzteparlament erkannte in dem Beschluss an, dass "nur der Gesetzgeber legitimiert ist, eine solche, das menschliche Leben elementar berührende Frage, verbindlich zu entscheiden". Werde die PID in engen Grenzen erlaubt, so werde die Ärzteschaft an einer verantwortungsvollen Umsetzung mitarbeiten.

Bei den Bedingungen für die PID wollen die Mediziner mitentscheiden. Für das Verfahren solle die Bundesärztekammer eine Richtlinie erarbeiten, die auch die Indikationen für PID auflistet. Bei den Landesärztekammern sollen PID-Kommissionen darauf achten, dass die Qualität gesichert wird.

Quelle: apd/jre

 
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