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Verbot durch EU-Kommission?: Der lange Streit um die E-Zigarette

zuletzt aktualisiert: 22.01.2013 - 13:53

Berlin (RPO). Seit es E-Zigaretten gibt, sorgen sie für Streit. Bereits seit Dezember 2011 wird in NRW um Wirkung und Nebenwirkung der elektrischen Glimmstängel diskutiert. Das Vorhaben der EU-Kommission, die Zigaretten wie ein Arzneimittel zu behandeln, lässt nun den Ärger wieder entflammen.

Qualmen ganz ohne Feuerzeug und Aschenbecher – das versprechen die E-Zigaretten. Mit dem Plastikröhrchen wird eine nikotinhaltige Flüssigkeit, Liquid genannt, verdampft; schädliche Stoffe wie Teer, Feinstaub und Kohlenmonoxid sollen nicht mehr eingeatmet werden. Immer mehr Raucher entdecken die elektrischen Glimmstängel deshalb als Alternative zur herkömmlichen Zigarette. Das Produkt kommt gut an, auch weil die Zigaretten in Geschmacksrichtungen wie Zuckerwatte, Käsekuchen oder Cappuccion geliefert werden. In Deutschland soll es Anfang 2012 nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) etwa zwei Millionen Konsumenten gegeben haben.

Weil aber die gesundheitlichen Risiken durch das Einatmen des verdampften Liquids noch vollkommen im Dunkeln liegen und es keine Studien zum Thema gibt, warnte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) Anfang 2012 vor den E-Zigaretten. Ihre Argumentation: Die verwendeten Flüssigkeitsmischungen würden so hohe Anteile von Nikotin enthalten, dass sie als Arzneimittel eingestuft werden müssten.

Die Einschätzung, dass die elektrischen Glimmstängel nach dem Arzneimittelgesetz zu behandeln seien, teilte auch die Bundesregierung. Für die Händler kam damit der Verkauf der neuen Trend-Zigarette einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gleich. 

Widersprüchliche Urteile

Ein Prozess-Marathon folgte. Während das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Streit zwischen dem Hersteller der E-Zigaretten und dem NRW-Gesundheitsministerium urteilte, dass Ministerin Barbara Steffens das Recht habe, vor nikotinhaltigen E-Zigaretten zu warnen (Die Zigaretten seien als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen), hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster anders entschieden und dem Kläger vorläufige Rechtssicherheit gewährt.

Im Oktober 2012 folge das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, das die Klage des Herstellers abwies. Das Ministerium sei laut Urteil befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen zu verbreiten. Dazu gehöre auch die Information über neue Entwicklungen und Mittel, bei denen die rechtliche Einstufung - etwa als Arzneimittel oder Medizinprodukt - fraglich sein können.

Das Vorhaben der Europäischen Kommission läutet nun eine neue Runde im Streit um die E-Glimmstängel ein. Die Kommission will laut einem Bricht der Berliner Zeitung den Verkauf der elektronischen Zigaretten deutlich strenger regulieren. "Elektronische Zigaretten werden gleich behandelt mit Nikotin-Ersatztherapien wie Nikotin-Pflaster, Sprays oder Kaugummis", teilte ein Sprecher der Kommission mit. Dem Entwurf für die neue Tabakdirektive zufolge benötigen Produkte ab einem bestimmten Nikotingehalt eine Zulassung als Arzneimittel. Das dürfte nach Einschätzung der Kommission auf viele der derzeit auf dem Markt befindlichen Produkte zutreffen: "Wir haben zwar keine präzisen Informationen über alle E-Zigaretten gesammelt, aber es liegt nahe, dass viele die Vorgaben für Arzneimittel erfüllen oder vom Markt genommen werden müssen." 

Niedrige Grenzwerte

Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission sieht sehr niedrige Grenzwerte vor, bis zu denen die nikotinhaltigen Produkte frei verkauft werden dürfen. Demnach darf eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligramm Nikotin enthalten und die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit darf den Wert von vier Milligramm pro Milliliter nicht übersteigen. Derzeit gängige Produkte enthielten jedoch ein Vielfaches an Nikotin.

Die Interessengemeinschaft E-Dampfen sieht in der Regelung ein faktisches Verbot der nikotinhaltigen elektronischen Zigarette. "Die EU schützt ihre Bürger zu Tode", kritisierte sie gegenüber der "Berliner Zeitung". "Der Verzicht auf Tabak bei gleichbleibendem Ritual und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich sein." Obwohl E-Zigaretten wesentlich weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten seien, würde eine Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission viele Menschen zum Tabakrauchen zurückgetrieben, warnte die Interessengemeinschaft.

Quelle: AFP/anch/rm/csi
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