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Experten forschen: Die Rückkehr der Folter

VON STEFANIE WINKELNKEMPER - zuletzt aktualisiert: 11.12.2008 - 09:23

Düsseldorf (RP). Immer häufiger taucht extreme Gewalt in Filmen, Diskussionen und real in Gefangenenlagern auf. Forscher der Uni Düsseldorf wollen nun klären, ob Filme indiziert werden müssen, das Asylrecht und Strafgesetzbuch geändert werden müssen.

Foltermethoden sind seit 1948 geächtet – eigentlich. In der Erklärung der Menschenrechte hatten die Vereinten Nationen festgeschrieben, dass kein Mensch gefoltert werden darf. „Erstaunlicherweise hat sich diese Ächtung im 21. Jahrhundert relativiert“, sagt Reinhold Görling, Professor für Medien- und Kulturwissenschaften an der Düsseldorfer Heine-Uni. Mit Juristen und Medizinern will er die Wiederkehr von extremer Gewalt – sei es in Gefangenenlagern, bei der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler in Deutschland oder in TV-Serien wie „24“ – untersuchen. Die Volkswagen Stiftung unterstützt das Projekt mit 741000 Euro.

Drei große Ziele haben sich die Forscher gesetzt. Sie möchten den Begriff Folter als Straftat-Bestand untersuchen. Bislang zerfällt er juristisch in Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Zudem wollen sie Asylfragen klären wie: Kann man einen Mensch in ein Land zurückschicken, in dem er gefoltert wurde? „Wir werden an mindestens 500 Fällen untersuchen, wie bei Asylbewerbern bislang verfahren wird“, kündigt Görling an. Außerdem gehe es darum, ob medienrechtlich eingegriffen werden muss. Etwa, indem Filme indiziert werden müssten, weil Folter die Menschenwürde verletzt.

Görling und seine Mitstreiter, der Jurist Karsten Altenhain und der Mediziner Johannes Kruse, sehen zunehmend Klärungsbedarf. „Seit dem 11. September 2001 hat das Thema an Brisanz gewonnen“, sagt Görling. Auch im Fernsehen taucht Folter häufiger auf, etwa in der Gewalt-Serie „24“. Der Leitspruch von Hauptdarsteller Jack Bauer: „Du wirst mir eh sagen, was ich wissen will, es kommt nur darauf an, wie viel Schmerz du ertragen willst.“

Dabei fügt Bauer seinen Opfern drastische Schmerzen zu. Auch das deutsche Fernsehen hat 144 Folgen gezeigt. „Das Problem an der Darstellung ist, dass Jack Bauer mit seinen Foltermethoden Erfolg hat“, erklärt Görling. Eine der wichtigsten Fragen der Forscher lautet: Wie konnte die Ächtung der Folter derart aufgeweicht werden?

In Deutschland hatte in den 1970er Jahren erstmals der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) die Frage diskutiert, ob Folter in Ausnahmesituationen gerechtfertigt sei. 1992 griff der Philosoph Niklas Luhmann die Idee auf und spielte ein Szenario vor Juristen durch. Einzelne Zuhörer begannen daraufhin mit der Gewichtung von Menschenleben. Die Diskussionen verschärften sich nach dem Anschlag auf das World Trade Center 2001.

Zudem erregte in Deutschland der Fall Jakob von Metzler 2002 Aufsehen. Um Informationen über den Aufenthaltsort des elfjährigen Jungen zu bekommen, drohte die Frankfurter Polizei dem vermeintlichen Entführer Gewalt an. Wie sich später herausstellte, war der Junge zu dem Zeitpunkt schon tot. „Ticking-bomb“ heißt das Szenario, auf das Befürworter eines gelockerten Folterverbots verweisen. Der prominenteste Befürworter in Deutschland ist der Heidelberger Jurist Winfried Brugger. Er fordert, dass der Staat in äußersten Notfällen zu Folter greifen darf, um lebensrettende Informationen zu erhalten. Die Düsseldorfer widersprechen. „Es ist nie der Fall, dass man denjenigen findet, der die Bombe gelegt hat. Es gibt nur Wahrscheinlichkeiten“, sagt Altenhain.

Da Folter immer auch die Subjektivität eines Opfers zerstört, würde ein aufgeweichtes Folterverbot generell gesellschaftliches Zusammenleben in Frage stellen. Es dürfe keine unklaren Linien geben, sagt Görling. „Wenn Sie etwas einreißen, dann reißen sie es ganz ein, und es gerät außer Kontrolle.“

Quelle: RP

 
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