Tag des Lärms Dieser Krach macht uns krank

Düsseldorf · Flieger donnern über Häuser, unentwegt lärmen Autokolonnen: Krach ist allgegenwärtig. Bei Kindern mindert er die Konzentrationsfähigkeit, bei Erwachsenen steigt das Risiko für Herzinfarkt. Lärm wird zunehmend als Belastung empfunden und kann sogar krank machen.

Das sind die lautesten Alltagsgeräusche
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Foto: dpa, Mascha Brichta

Was ist eigentlich Lärm? Lärm ist lauter, unerwünschter Schall, der das psychische, körperliche und soziale Wohlbefinden der betroffenen Personen negativ beeinflussen kann. Erholung, Kommunikation und Freizeit- oder Alltagsaktivitäten werden beeinträchtigt.

Zudem kann eine zu hohe Lautstärke und Dauer des Lärms zu einer irreparablen Schädigung des menschlichen Gehörsystems führen. Haarzellen im Innenohr, die Schallwellen in elektrische Signale umwandeln und an das Gehirn weitergeben, sterben ab und sind nicht regenerationsfähig. Was allerdings genau als Lärm empfunden wird, ist vom Geräusch abhängig.

Wir geben einen Überblick über die störendsten Lärmquellen und erklären, welche Regelungen gelten:

Wie laut ist zu laut?
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Foto: ddp

Straßenverkehr Ob Pkw, Lkw, Bus oder Motorrad: "54 Prozent aller Deutschen fühlen sich durch Straßenverkehr belästigt", sagt Uwe Brendler, Abteilungsleiter Verkehr und Lärm im Umweltbundesamt, mit Blick auf die jüngste Studie seiner Behörde. Ausschlaggebend ist vor allem ein kontinuierlich steigendes Verkehrsaufkommen. Um die Geräuschkulisse dennoch in Grenzen zu halten, sind in der Verkehrslärmschutzverordnung so genannte Immissionsgrenzwerte, also Höchstwerte für Lärm festgelegt. In allgemeinen Wohngebiete darf demnach ein Grenzwert von 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht nicht überschritten werden.

Abhilfe Wer sich durch den Lärm einer Straße belästigt fühlt, muss beachten, dass andere Immissionsgrenzwerte gültig sind als bei einer neugebauten Straße. So ist in allgemeinen Wohngebieten erst ab einem Überschreiten des Mittelungspegels von 67 Dezibel am Tag und 57 Dezibel in der Nacht ein Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen möglich. Bezuschusst wird dann zum Beispiel der Einbau von Lärmschutzfenstern. Im Falle eines Straßenneubaus gelten die Grenzwerte von 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht. Zudem ist der Baulastträger (zum Beispiel die Kommune oder der Bund) dafür verantwortlich, Anwohner durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwälle oder -wände zu schützen.

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Foto: Techniker Krankenkasse

Luftverkehr Nach dem Straßenverkehr ist der Luftverkehr die zweithäufigste Ursache von Lärmbelästigungen. Zum einen nimmt er seit Jahren beständig zu, zum anderen ist die Besiedlung in Flugplatznähe dichter geworden.

Abhilfe Vor allem der Lärm des Nachtflugverkehrs gab in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass für Streitigkeiten. An den meisten Flughäfen gilt deshalb zwischen 22 und 6 Uhr eine verminderte Start- und Landeerlaubnis, wenn nicht sogar ein Flugverbot. Rechtlich wirksam vorgehen können Anwohner jedoch nur mit großem Aufwand. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm legt fest, dass Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung in einem mit Dauerschall durch Fluglärm (über 65 Dezibel) belasteten Gebiet, Erstattungen von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen beanspruchen können.

Schienenverkehr Laut Umweltbundesamt fühlt sich jeder dritte Deutsche nach eigenen Angaben vom Lärm des Schienenverkehrs gestört. Haupteisenbahnstrecken verzeichnen nicht selten ein Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen im Jahr.

Abhilfe Beim Schienenverkehr verhält es sich ähnlich wie beim Straßenverkehr: Neu angelegte oder wesentlich veränderte Schienenwege dürfen in allgemeinen Wohngebieten eine Lautstärke von 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht nicht überschreiten. Für bereits vorhandene Schienenwege gibt es hingegen keine generelle Regelung. Lediglich freiwillige Lärmsanierungsprogramme versprechen Abhilfe, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Lärm am Arbeitsplatz Nicht nur auf dem Weg zur Arbeit, sondern auch am Arbeitsplatz selbst sind Millionen von Menschen häufig starken Lärmbelastungen ausgesetzt. Vor allem bei direkten Lärmarbeiten (zum Beispiel auf einer Baustelle) besteht die Gefahr einer dauerhaften und irreparablen Gehörschädigung.

Abhilfe Gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung darf der so genannte gemittelte Lärmexpeditionspegel den Wert von 80 Dezibel bei einer Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. Liegt der Wert höher, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen geeigneten persönlichen Gehörschutz bereit zu stellen.

Kinderlärm Brüllende Kinder können nicht nur ihre Eltern regelmäßig zur Weißglut treiben, sondern sind auch für Menschen, die in der Nähe einer Schule oder Kindertageseinrichtung wohnen, häufig eine Belastung.

Abhilfe Im Februar 2011 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm beschlossen welches sich auf Lärm, der von Kindertageeinrichtungen und Spielplätzen ausgeht, bezieht. Das Gesetz besagt, dass Verständnis für lautstarke Gefühlsäußerungen von Kindern aufzubringen ist - Kinder sind nun einmal nicht immer zu bändigen.

(ham/sgo)
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