Neue EU-Richtlinie: Freie Arztwahl in Europa
VON ANJA INGENRIETH - zuletzt aktualisiert: 20.01.2011 - 06:24Brüssel (RP). Die neue EU-Richtlinie macht es für Krankenkassen schwerer, die Übernahme von Kosten einer Auslandsbehandlung abzulehnen. Allerdings sollen Patienten das Geld erst einmal vorstrecken und dann die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Patienten können sich ab 2013 leichter im EU-Ausland medizinisch behandeln lassen, ohne mit ihrer Krankenkasse über die Kostenerstattung streiten zu müssen. Das sieht eine Richtlinie über freie Arztwahl vor, die das Europaparlament verabschiedet hat. EU-Bürger haben demnach das Recht auf ambulante ärztliche Versorgung in jedem Mitgliedsstaat der EU.
Die Kassen in Europa werden verpflichtet, die Kosten der Behandlung zumindest so weit zu tragen, wie sie auch im Inland zahlen würden. Eventuelle Differenzen müssten die Versicherten selbst oder per Zusatzversicherung abdecken. Wer sich im Ausland operieren lassen will und dafür länger als 24 Stunden im Krankenhaus bleiben muss, braucht weiter eine Vorab-Genehmigung seiner Kasse. Bei der Frage, ob sich eine Auslandsbehandlung lohnt, sollen nationale Kontaktstellen die Patienten beraten. Sie sind auch Anlaufstelle bei Streitfällen.
Besonders profitieren Patienten, die auf einer Warteliste stehen und sich nun in einem anderen Land schneller operieren lassen können. Auch für Kranke im grenznahen Bereich ist der Arztbesuch oder Klinikaufenthalt im Nachbarland oft näher und attraktiver. Wer eine seltene Krankheit hat, kann jetzt besser von Spezialisten im EU-Ausland geheilt werden. Und für deutsche Patienten ist die Auslandsbehandlung auch bei Eingriffen wie Zahnersatz interessant, wo der Versicherte selbst viel zuzahlen muss. Wer sich in Osteuropa behandeln lässt, kann beim Eigenanteil enorm sparen. Spezielle Anbieter haben sich schon auf Pakete wie Urlaub plus Kur oder Kronen im Ausland spezialisiert. Aber es bleibt die Pflicht, den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz vom Versicherer genehmigen zu lassen, um den Kassenzuschuss zu erhalten. Auch bei künstlicher Befruchtung bleibt eine Genehmigung erforderlich.
Außerdem hat die freie Arztwahl einen Haken: Patienten müssen die Arztrechnung zunächst selbst begleichen und dann bei ihrer Kasse einreichen. Der Versicherer soll die Kosten zwar "zeitnah erstatten". Doch bei einer Operation kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen, die vorgestreckt werden müssen. Das EU-Parlament hatte daher gefordert, dass die EU-Staaten Patienten Gutscheine ausstellen müssen und die Krankenhäuser für die Erstattung durch ausländischen Versicherungsträger sorgen. Dies ist nur freiwillig möglich.
Hinzu kommt: Behandlungen, die nach deutschem Kassenkatalog nicht erstattungsfähig sind, müssen auch künftig nicht gezahlt werden. Lässt ein gesetzlich Versicherter aus Düsseldorf etwa eine Präimplantationsdiagnostik im EU-Ausland machen, bleibt er auf den Kosten sitzen. Das droht auch, wenn der gesetzlich Versicherte sich im Ausland nach den Sätzen für Privatpatienten behandeln lässt.
Der europäische Markt für Gesundheitsdienstleistungen hat laut EU-Angaben ein Volumen von einer Billion Euro. Davon entfallen heute nur rund zehn Milliarden Euro auf grenzüberschreitend erbrachte Behandlungen. In deutschen Kliniken sind im Schnitt nur 0,5 Prozent der Patienten aus dem Ausland angereist. Diese Zahl könnte nun deutlich steigen. "Die Richtlinie ist eine große Chance für das im europäischen Vergleich leistungsfähige deutsche Gesundheitssystem", meint Peter Liese, Arzt und CDU-Gesundheitsexperte im Europaparlament.
Mit den Vorschriften setzen Parlament und Regierungen Forderungen des Europäischen Gerichtshofes um. Dieser hatte mehrfach das Recht auf ambulante Auslands-Behandlung auf Kassenkosten bestätigt. Doch das theoretische Recht musste in der Praxis oft hart erkämpft werden. Für Wirbel sorgte etwa der Fall einer krebskranken Dänin, die nach erfolgloser Therapie in Kopenhagen zur Chemotherapie nach Frankfurt reiste. Diese schlug an. Erst nach langem Streit zahlte die dänische Krankenkasse die 50 000 Euro teure Behandlung.
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