Vogelgrippe: Geflügel bleibt in Krisengebieten im Stall
zuletzt aktualisiert: 05.01.2007 - 13:13Riems (RPO). Das Geflügel muss in den Vogelgrippe-Risikogebieten in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin im Stall bleiben. Nach Angaben der Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Elke Reinking, wird das Risiko einer Infektion weiterhin als hoch eingestuft.
Es müsse davon ausgegangen werden, dass das hochpathogene H5N1-Virus weiterhin in Europa präsent sei, auch wenn es in den letzten Monaten nur sehr selten nachgewiesen werden konnte, heißt es in der jüngsten Risikobewertung des FLI.
Die damit verbundene Empfehlung sieht die Verlängerung der Stallpflicht zunächst bis 28. Februar vor, um Kontakte zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern. Seit dem Ausbruch der Vogelgrippe vor einem Jahr auf der Insel Rügen wurde die Aufstallpflicht in der Nähe von Wildvogelrastplätzen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich für einige Wochen im Sommer aufgehoben. In einigen besonders gefährdeten Bereichen Rügens blieb sie sogar durchgängig bestehen. Die Situation werde weiterhin beobachtet und das Testen toter und lebend gefangener Wildvögel auf H5N1 laufe mit Hochdruck weiter, sagte Reinking.
Betroffen von der Stallpflicht sind neben den Inseln Rügen und Usedom vor allem die Geflügelhalter in Stralsund und im Landkreis Nordvorpommern, die ihr Geflügel innerhalb von drei Kilometern zur Küstenlinie halten. Dabei gilt die Aufstallpflicht, mit Ausnahme von Tauben, für das gesamte Hausgeflügel.
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