Kostenerstattung beim Arzt: Geld zurück für Versicherte
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 24.11.2010 - 12:48Düsseldorf (RP). Der Kieler Ökonom Thomas Drabinski hat ein Modell vorgestellt, nach dem gesetzlich Krankenversicherte die Kostenerstattung beim Arzt wählen können, ohne dabei in Vorkasse treten zu müssen.
Ein Teil der Ärzteschaft will mit einem neuen Abrechnungs-Modell den Dauer-Konflikt um die Honorierung der Ärzte lösen. Im Kern geht es darum, dass gesetzlich Versicherten zehn Prozent des Betrags, den ihre Kasse durchschnittlich pro Jahr für sie veranschlagt, auf ein Guthabenkonto geladen wird. Geht der Versicherte zum Arzt, werden zehn Prozent der entstehenden Kosten von dem Guthabenkonto abgebucht. Den Rest trägt die Krankenkasse. Wenn am Ende des Jahres Geld auf dem Guthabenkonto übrig ist, kann sich der Versicherte dies auszahlen lassen oder er kann es auf dem Konto liegenlassen.
Sollte das Guthabenkonto aufgrund häufiger ärztlicher Behandlungen bereits vor Jahresfrist leer sein, muss der Versicherte aus eigener Tasche zehn Prozent zu den Behandlungskosten beitragen. Die Eigenbeteiligung soll aber über ein Prozent des Einkommens nicht hinausgehen, bei Chronikern nicht mehr als 0,5 Prozent betragen. Zudem soll all jenen Patienten, die sich für das Guthabenkonto entscheiden, die Praxisgebühr erlassen werden.
Modell Eigenverantwortung
Die Summe, die pro Versichertem auf das Guthabenkonto geladen wird, errechnet sich aus Alter, Geschlecht und Erkrankung. Sie soll aus den Durchschnittswerten abgeleitet werden, die eine Kasse für den entsprechenden Fall üblicherweise aufwenden muss. Ein Versicherter unter 45 Jahren und ohne Vorerkrankungen bekäme demnach 50 Euro Guthaben. Ab 45 steigt das Guthaben dann auf 60 Euro jährlich.
"Das Modell stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten und bietet mehr Zeit für Diagnose, Behandlung und Therapie", sagte der Ökonom Thomas Drabinski, der das Modell erdacht hat. Unterstützt wird das Modell unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und von der Ärztevereinigung Hartmannbund.
Das Ministerium schweigt
Das Bundesgesundheitsministerium wollte zu dem Modell nicht Stellung nehmen. Ein Sprecher verwies lediglich darauf, dass der Minister die Kostenerstattung ausweiten, dafür aber zunächst eine Honorarreform umsetzen wolle. Erst danach solle über Modelle zur Kostenerstattung entschieden werden.
Theoretisch kann ein solches Modell per Gesetz für alle wirksam werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass einzelne Kassen das Guthabenkonto als Wahltarif für ihre Versicherten einführen. Bei den Kassen ist das Interesse aber eher mäßig. "Wir kennen das Modell. Es steht bei uns zurzeit aber nicht zur Umsetzung an", sagte eine Sprecherin der Techniker Kasse.
Budgetierung soll überflüssig werden
Bislang ist das Modell auf Praxis-Besuche und die Notfallversorgung im Krankenhaus beschränkt. Krankenhausaufenthalte würden wie bislang abgerechnet. "Das Modell kann aber auch auf die Arzneimittelversorgung ausgedehnt werden", betonte Drabinski.
Der Wissenschaftler rechnet mit einer so großen Steuerungswirkung seines Modells, dass eine Budgetierung der Arzthonorare nicht mehr notwendig wäre, wenn es flächendeckend angewendet würde. Allerdings sollen die Ärzte nicht, wie dies heute bei der Kostenerstattung der Fall ist, den hohen privatärztlichen Satz abrechnen dürfen. Der Satz soll regional festgelegt werden, in jedem Fall aber deutlich unter dem Privatsatz liegen.
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