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Krankenhauskeime: Gesetz soll Hygiene in Kliniken verbessern

VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 15.02.2011 - 07:55

Berlin (RP). Die Bundesregierung will die Verbreitung von Keimen in Kliniken und Arztpraxen eindämmen. Mit einem neuen Gesetz sollen die Kontrollen schärfer werden. Die Zahlen sind alarmierend: "In Deutschland erkranken jährlich 400.000 bis 600.000 Patienteninnen und Patienten an Krankenhausinfektionen und schätzungsweise zwischen 7500 und 15.000 sterben daran." So steht es in dem Gesetzentwurf zur Krankenhaushygiene, der unserer Redaktion vorliegt.

Zur Bekämpfung der Keime soll es künftig mehr und schärfere Hygiene-Kontrollen in Kliniken und Arztpraxen geben. Auch eine "sachgerechte Verordnung von Antibiotika" legt das neue Gesetz fest. Denn eine übermäßige Anwendung von Antibiotika bei Menschen und Tieren wird dafür mitverantwortlich gemacht, dass sich immer mehr resistente Keime entwickeln, gegen die es keine Medikamente mehr gibt.

Ein Teil der Infektionen und Todesfälle sei durch Vorsorge-Maßnahmen vermeidbar, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Die genauen Vorschriften für ein besseres Hygiene-Management und speziell geschultes Personal in Kliniken und Arztpraxen soll dem Gesetzentwurf zufolge der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. Dies ist ein Gremium aus Vertretern von Kliniken, Ärzten und Krankenkassen, das alle Details im Gesundheitssystem regelt, die nicht die Regierung vorgibt. Wie viel die neuen Hygiene-Vorschriften für Kliniken, Ärzte und Krankenkassen an Mehrkosten verursachen, ist demnach noch offen.

Der Bund will zudem eine neue Kommission mit Wissenschaftlern und Statistikern einrichten, die für die Mediziner klare Empfehlungen für die Behandlung resistenter Erreger geben. Der Gesetzentwurf soll am 16. März vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Nordrhein-Westfalen sieht sich für das neue Gesetz aus Berlin bereits gut gewappnet. "Bei der Krankenhaushygiene sind wir Vorreiter", sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums. Zudem gibt es einen Hygiene-Aktionsplan.

Quelle: RP

 
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