Karlsruhe entscheidet: Kassen müssen Viagra nicht bezahlen
zuletzt aktualisiert: 09.04.2008 - 10:07Karlsruhe (RPO). Krankenkassen müssen Patienten das Potenzmittel Viagra auch künftig nicht bezahlen. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter erklärten die Beschwerde des Klägers für mangelhaft begründet und damit unzulässig. Der Kläger leidet an der Zuckerkrankheit und beklagt daher Erektionprobleme.
Zwischen 1999 und 2003 musste die Krankenkasse die Kosten für die Verordnung übernehmen. Seit 2004 ist aufgrund einer Gesetzesänderung die Verordnung auf Kassenrezept jedoch ausgeschlossen.
Das Bundessozialgericht lehnte im Mai 2005 die Klage des 1946 geborenen Mannes ab. Seine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb jetzt erfolglos. Der Mann hatte unter anderem gerügt, dass Privatversicherte die Kosten ersetzt bekommen.
In der einstimmigen Kammerentscheidung des Ersten Senats heißt es, die Verfassungsbeschwerde erschöpfe sich in der Missbilligung der Ungleichbehandlung. Sie habe sich aber nicht mit den Strukturunterschieden zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen auseinandergesetzt.
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