99 Patienten starben im Jahr 2011 Mehr Fälle von Ärztepfusch in Deutschland

Berlin · Ungenaue Diagnosen, falsche Behandlungen, mangelhafte Aufklärung - es werden immer mehr Fälle von Ärztepfusch bekannt. 2011 hat die Ärzteschaft 2287 Fälle anerkannt. Für 99 Patienten endeten die ärztlichen Fehler tödlich.

Diese Rechte haben Patienten ab 2013
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Foto: dpa, Friso Gentsch

Die Zahl der Kunstfehler bei medizinischen Behandlungen steigt: In 2287 Fällen kamen ärztliche Gutachterstellen im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patientenaufklärung fehlerhaft oder unzulänglich waren. 2010 waren es noch 2199 Fälle. Dies zeigt die am Dienstag in Berlin veröffentlichte Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Für 99 Patienten endeten die ärztlichen Fehler tödlich, in 721 weiteren Fällen kam es zu Dauerschäden.

Am häufigsten werfen Patienten ihren Ärzten vor, bei Operationen geschludert zu haben. 3808 Beschwerden dieser Art erreichten die Gutachter 2011. Nach der Häufigkeit folgen dann Anträge wegen mutmaßlicher Fehler nach der Operation und bei Diagnosen.

40.000 Beanstandungen im Jahr

Unklar ist, ob der Anstieg der Fälle auch mit einer besseren Information der Patienten über ihre Beschwerdemöglichkeiten zusammenhängt. Es beschwerten sich so im vergangenen Jahr 11.107 Patienten über eine ärztliche Behandlung. 2010 zuvor waren es 11.016 Patienten. In 7452 Fällen kam es 2011 zu einer Entscheidung ärztlicher Stellen (Vorjahr 7355).

Auch andere Instanzen verfolgen medizinische Fehler. Adressaten sind dann Gerichte, Krankenkassen und Haftpflichtversicherer. Schätzungen gehen von insgesamt jährlich rund 40.000 Beanstandungen aus. Experten glauben aber, dass es weit mehr Fälle gibt, die nicht gemeldet werden.

Mehr Rechte für Patienten

Das neue Patientenrecht der Bundesregierung soll ab 2013 die Position der Patienten stärken. So sollen Krankenkassen zukünftig dazu verpflichtet sein, Betroffene bei der Aufklärung von Ärztefehlern zu unterstützen. Zudem liegt die alleinige Beweislast nicht mehr nur beim Patienten.

Bei groben Fehlern sollen demnach die behandelnden Ärzte nachweisen, keine Schuld an einem Vorfall zu haben. Einfache Behandlungsfehler müssen hingegen weiterhin vom Patienten bewiesen werden.

Dabei helfen kann den Betroffenen die Tatsache, dass im neuen Patientenrecht eine umfassende Dokumentationspflicht und ein Behandlungsvertrag vorgesehen sind. Der Vetrag verpflichtet Ärzte zu einer persönlichen Aufklärung über die Riskien einer Behandlung. Zudem müssen solche Leistungen aufgezeigt werden, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen forderten für die Patienten eine erleichterte Beweislast bei Behandlungsfehlern. "Patienten müssten danach nur noch belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass sie einen Schaden erlitten haben." Im Zweifelsfall sollten die behandelnden Ärzte oder Kliniken dann anders als heute beweisen müssen, dass ihr Fehler den Schaden nicht verursacht hat, wie das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" erklärte. Mit so einer abgeschwächten Beweislastumkehr würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen gestärkt.

(dpa)
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