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Neuer Entwurf der Bundesregierung: Mehr Rechtsschutz bei Ärztepfusch

zuletzt aktualisiert: 14.01.2012 - 18:50

Berlin (RPO). Die Bundesregierung will Patienten bei Behandlungsfehlern mehr Rechte einräumen. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor. Danach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr will Krankenkassen verpflichten, Patienten bei Behandlungsfehlern zu beraten. Foto: dapd, dapd
Gesundheitsminister Daniel Bahr will Krankenkassen verpflichten, Patienten bei Behandlungsfehlern zu beraten. Foto: dapd, dapd

"Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der "Süddeutschen Zeitung", der der Entwurf vorlag.

Die Regelung, die gemeinsam mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erarbeitet wurde, soll zunächst nur für die etwa 70 Millionen Kassenpatienten gelten. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums ergänzte, die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland würden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. "Damit wird es ihnen auch besser ermöglicht, ihre Rechte einzufordern."

Bisher sind Patientenrechte in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Das geplante Gesetz werde das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich verankern und damit etwa das Recht auf umfassende Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen festschreiben, hieß es aus dem Ministerium.

Nach Berechnungen von Patientenschutzorganisationen sterben pro Jahr etwa 17.000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler. Etwa eine Million erleidet teilweise schweren Folgeschäden. Über ein Patientenrechte-Gesetz wird seit Jahren gestritten. Die Ärzteschaft hatte sich lange dagegen gewehrt.

Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, betonte: "Wir freuen uns darüber, dass die Rechte unserer Versicherten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern bei Behandlungsfehlern gestärkt werden sollen." Langwierige Rechtsstreitereien und Verfahrenstricks zu Lasten der geschädigten Patienten müssten endlich der Vergangenheit angehören. "Die Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bereits heute und bekommen dafür hoffentlich Rückenwind durch das neue Gesetz", sagte Lanz.

Quelle: dpa

 
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