Ärzteschaft muss Vortoß aufgeben: Organspende-Erklärungspflicht verfassungswidrig
zuletzt aktualisiert: 19.09.2011 - 09:00Berlin (RPO). Die deutsche Ärzteschaft hat ihr Ziel aufgegeben, die Zahl der Organspender in Deutschland durch eine Erklärungspflicht für alle Bürger zu erhöhen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte laut einem Bericht, eine Pflicht sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Es habe sich gezeigt, dass der im Juni vom Ärztetag gefasste Beschluss, jeden Bürger zu einer klaren Aussage für oder gegen die Organspende zu verpflichten, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der "Berliner Zeitung". Das hätten Verfassungsjuristen festgestellt.
Die Ärzteschaft will nun die Initiative der Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, für die sogenannte Entscheidungslösung unterstützen. Kauder und Steinmeier streben an, dass jeder Bürger mindestens einmal im Leben mit dem Thema Organspende konfrontiert wird, beispielsweise bei der Ausgabe des Führerscheins oder des Personalausweises. Vor allem Kauder will aber niemanden zu einer Entscheidung zwingen. Das lehnt auch die FDP ab.
Entscheidung auf Gesundheitskarte speichern
Montgomery hält Fragen zur Organspende bei der Ausgabe des Führerscheins jedoch für ungeeignet. "Ich glaube nicht, dass 18-Jährige in ihrem überschäumenden Lebensmut die Richtigen für diese Frage sind", sagte der Ärztepräsident. Stattdessen plädierte er dafür, die Entscheidung auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.
"Es spricht nichts dagegen, auf der Gesundheitskarte auch das "Ja", "Nein" oder "Keine Entscheidung" zur Organspende zu vermerken", sagte Montgomery. Bei jedem Arztbesuch könnte die Entscheidung geändert und dokumentiert werden.
Über die Organspenden wird in Deutschland seit langem kontrovers diskutiert. Im Kern geht es um zwei Modelle - die Entscheidungslösung oder die Widerspruchslösung. Bei der Widerspruchslösung wird grundsätzlich eine Spendenbereitschaft vorausgesetzt, der ein Bürger aktiv widersprechen muss.
Derzeit gilt in Deutschland eine Zustimmungslösung, wonach ein Mensch schon zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben muss oder Angehörige eines Hirntoten Ja sagen müssen.
In Deutschland warten rund 12.000 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan. Alle acht Stunden stirbt nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein auf der Warteliste aufgeführter Mensch.
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