Bundestag beschließt Gesetzesreform Organspende: Jeder Deutsche soll sich entscheiden

Es ist ein schwieriges, ein schmerzhaftes Thema mit dem sich der Bundestag an diesem Freitag auseinandersetzt: Jeder Deutsche soll sich künftig mit der Frage der Organspende beschäftigen – und sich Gedanken über seinen Tod machen. Für die weitreichende Reform wird heute eine breite Mehrheit erwartet.

Die wichtigsten Fakten zur Organspende
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Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

Es ist ein schwieriges, ein schmerzhaftes Thema mit dem sich der Bundestag an diesem Freitag auseinandersetzt: Jeder Deutsche soll sich künftig mit der Frage der Organspende beschäftigen — und sich Gedanken über seinen Tod machen. Für die weitreichende Reform wird heute eine breite Mehrheit erwartet.

Alle Fraktionen haben den Gesetzentwurf gemeinsam vorgelegt. Bei einem weiteren Koalitionsentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes wollen Grüne und Linke ihre Zustimmung hingegen verweigern. Alle Bürger in Deutschland sollen künftig regelmäßig Post von den Krankenkassen - gesetzlich wie privat - mit der Frage nach ihrer Bereitschaft zur Organspende bekommen. Informationen und ein Spenderausweis sollen beiliegen.

"Die Regelung akzeptiert, wenn Menschen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht entscheiden wollen", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. "Aber es wird nicht lockergelassen." Der Minister sprach von einem nachhaltigen Schritt.

Wichtig seien aber auch die Abläufe in den Krankenhäusern. Dort soll es künftig Transplantationsbeauftragte geben. "So wird es flächendeckend Ansprechpartner geben, die den Prozess der Organspende im Krankenhaus koordinieren", sagte Bahr.

Bei Lebendspenden werde geregelt, dass der Spender einen Anspruch gegenüber der Versicherung des Organempfängers hat. Das betreffe etwa Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation.

Die Grünen wollen sich beim Koalitionsentwurf zum Transplantationsgesetz enthalten, die Linken dagegen votieren. Sie kritisieren unter anderem, dass bei der umstrittenen Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) weitgehend alles beim Alten bleibe. Die DSO ist zuständig für die Abwicklung der Organspenden.
Sie war wegen angeblich selbstherrlichen Agierens ihrer Spitze und angeblicher Unregelmäßigkeiten bei Organentnahmen in die Schlagzeilen gekommen.

Bahr verteidigte den Koalitionskurs gegenüber der DSO. "Die Stiftungsträger - die Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen - sollen bessere Kontrollrechte bekommen." Auch solle der Geschäftsbericht der DSO künftig jährlich veröffentlicht werden.

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung stellte mit Blick auf die DSO infrage, dass private Organisationen weiterhin über die Organentnahme und -verteilung entscheiden sollen. Das Gesetz solle nicht durch den Bundestag gepeitscht werden, sagte ihr Chef Eugen Brysch der dpa.

Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) forderte eine stärkere Regionalisierung der DSO. Auch die Entscheidungslösung geht Grüttner nicht weit genug. "Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll." Eine Organspende nach dem Tod solle danach erlaubt sein, sofern die Angehörigen nicht widersprechen.

In der Medizin wird die anstehende Entscheidung aufmerksam verfolgt, wie eine Stellungnahme von Deutschlands größtem Herztransplantationszentrum im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen zeigt. Dort begrüße man, dass die Knappheit an Spenderorganen zunehmend Beachtung finde, hieß es.

"Denn aktuell warten über 250 Patienten in Bad Oeynhausen auf ein Spenderherz, nur 70 bis 80 von ihnen werden im Laufe des Jahres transplantiert werden können." Von den 12 000 Menschen, die in ganz Deutschland auf die besondere Spende warten, sterben jeden Tag drei.

(dpa)
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