Fotos Stalking: Was es ist und wie man sich schützt
Wir sagen Ihnen, was "Stalking" ist und wie Sie sich in einer akuten Situation schützen können.
Keinen Kontakt zulassen
Man sollte dem Stalker sofort klar machen, dass man jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt will. Auf ein "abschließendes klärendes Gespräch" oder ähnliches lässt man sich besser gar nicht ein. Danach ist es wichtig, den Stalker komplett zu ignorieren. Jede noch so kleine Reaktion weckt sonst nur Hoffnungen in ihm.
Das Umfeld informieren
Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn ins Boot zu holen, gibt Sicherheit. Bei einer akuten Bedrohung, etwa wenn der Stalker einen verfolgt oder in die Wohnung eindringt, sollte die Polizei über den Notruf 110 alarmiert werden. Andere aufzuklären schützt außerdem davor, dass der Stalker gegen den Willen Informationen erfragt.
Im Notfall ausweichen
Wird man vom Stalker im Auto verfolgt, kann man beispielsweise die nächste Polizeidienststelle oder eine Tankstelle anfahren. Dort ist es möglich, Hilfe zu bekommen und die Polizei zu verständigen.
Beweise sammeln
Oft ist der erste Impuls, Briefe und Geschenke zu vernichten. Es ist aber sehr wichtig, alles, was der Stalker schickt oder mitteilt, zu dokumentieren. Denn all das kann später als Beweismittel dienen. Jeder Besuch, jeder Anruf, jeder Brief und jedes Geschenk sollte daher notiert werden. Anrufe lassen sich außerdem am besten auf Anrufbeantworten sowie E-Mails auf einer CD oder einem USB-Stick sichern.
Mit persönlichen Daten geizen
Mit Unterlagen, auf denen sich persönliche Daten befinden - etwa Briefe, Kataloge, Zeitschriften - sollte man besonders sorgsam umgehen und sie so entsorgen, dass Name, Adresse oder Geburtsdatum nicht mehr zu lesen sind. So wird vermieden, dass der Stalker etwa Daten missbraucht und zum Beispiel unter fremdem Namen im Internet einkauft.
Was ist Stalking?
Der englische Begriff "Stalking" kommt aus der "Jägersprache" und meint das "Sich-Anpirschen" an ein Wild. Im zwischenmenschlichen Bereich ist damit gemeint, dass eine Person von einer anderen kontaktiert beziehungsweise verfolgt wird, wobei dies von der betreffenden Person nicht gewünscht wird.
Wann wird "Stalking" wirklich als "Stalking" bezeichnet?
Von Stalking spricht man erst, wenn die Belästigung einer Person über längere Zeit anhält oder sich noch steigert und deren physische und psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht sind.
Die Polizei greift meist erst dann ein, wenn die "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" wird. Das ist dann der Fall, wenn das Opfer seinen Alltag und sein Freizeitverhalten ändern muss. Zum Beispiel durch das Aufgeben der Wohnung, der Umzug in eine andere Stadt, der Wechsel der Arbeitsstelle oder die Namensänderung.
Welche Gesetze gibt es bezüglich von "Stalking"?
Seit 2007 steht "Stalking" in Deutschland als "unbefugtes Nachstellen" unter Strafe (§ 238 StGB) im Gesetz. Wenn das Opfer in seiner "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" wird, drohen dem Stalker bis zu drei Jahre Haft. Wird jemand durch das Nachstellen "in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung" gebracht, sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Sterben das Opfer oder eine ihm nahestehende Person, sind es bis zu zehn Jahre. 2016 hat das Bundeskabinett eine Gesetzesverschärfung beschlossen.
Wo bekomme ich Hilfe?
Neben der polizeilichen Hilfe, exisitieren Organisationen, an die Sie sich wenden können. Einige Länder bieten professionelle Unterstützung bei Stalking-Attacken, wie die "deutsche Stalking-Opferhilfe". In NRW ist das der "Weisse Ring", der den Opfern bei einer Bedrohung zur Seite steht.
Bekannte Stalking-Fälle
1. Die Geiselnahme in Ingolstadt
Der Stalker, der drei Geiseln im Rathaus in Ingolstadt über neun Stunden in seiner Gewalt festhielt, war ein Bekannter der weiblichen Geisel. Die Geiseln blieben alle unverletzt.
Fazit: Der 24-Jährige Stalker war bereits in psychiatrischer Behandlung in einer Ingolstädter Klinik. Der Mann stand wegen der Nachstellung der weiblichen Geisel bereits vor Gericht und bekam eine Bewährungsstrafe von über einem Jahr und acht Monaten sowie ein "Hausverbot" im Rathaus. Der Täter wurde anschließend Untersuchungshaft gebracht.
2. Stalking im Fall Jennifer Lopez:
Ein 49-Jähriger Ex-Feuerwehrmann aus Rhode Island hat in der Villa der Pop-Diva eine Woche lang unbemerkt gelebt. Die Sängerin hielt sich zu diesem Zeitpunkt nicht in ihrem Anwesen auf.
Fazit: Der Stalker wurde wegen Stalkings, Einbruchs und des Besitzes von Einbruchswerkzeugen dem Gericht vorgeführt. Schon in der Vergangenheit hatte Jennifer Lopez eine gesetzliche Schutzanordnung gegen ihn erwirkt.
3. Säure-Opfer aus Hilden
Die damalige 20-Jährige Reyhan wurde im Auftrag ihres Ex-Freundes mit Schwefel-Säure bespritzt. Ihre rechte Gesichtshälfte ist seitdem entstellt.
Fazit: Sowohl der Ex-Freund, als auch der Täter selbst hatten sich gestellt und wurden zu fünf Jahren und sieben Monaten beziehungsweise zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Bereits in der Vergangenheit hat Reyhan Anzeige gegen ihren Ex-Freund erhoben.