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Um herauszufinden, ob und wann eine Auslandsbehandlung tatsächlich sinnvoll ist, rät Medizinsoziologe Kai Vogel von der Verbraucherschutzznetrale NRW dazu, folgende Punkte abzuklären:
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Qualitätsstandards der Klinik oder Praxis Um diese zu beurteilen, kann eine vorhandene Zertifizierung nach europäischen Standards hilfreich sein - etwa das ISO-Zeichen, das unter anderem auf die regelmäßige Kontrolle der Praxis hinweist. Dies gilt auch für das verwendete Material.
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Verständigung Spricht der Arzt oder die Ärztin deutsch? Ansonsten sollte ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
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Termin und Ablauf der Behandlung Sie sollten genau abgestimmt werden - und zwar von der Dauer der Voruntersuchung über die Therapie bis hin zur Nachbehandlung. Durch Kooperationspartner - etwa niedergelassene Ärzte - die die Nachbehandlung in Deutschland übernehmen, können zusätzliche Reisekosten vermieden werden.
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Kostenvoranschlag Um Probleme mit der späteren Rechnung zu vermeiden, ist es wichtig, dass im Angebot des Arztes beziehungsweise der Klinik alle erforderlichen Maßnahmen - wie Anästhesie oder Röntgen - enthalten sind.
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Rechtsfragen Es gilt nicht automatisch deutsches Recht - die Gewährleistung etwa bei Komplikationen muss schriftlich vor der Behandlung möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden. Hierzu muss ein privater Behandlungsvertrag mit dem ausländischen Arzt und/oder anderen Leistungserbringern abgeschlossen werden.
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Rechnungsform Die Rechnung zur Vorlage bei der Kasse sollte in Deutsch, allenfalls in Englisch abgefasst sein. Ansonsten müssen Patienten für die Übersetzungskosten aufkommen. Auch sollten in der Rechnung alle Behandlungsposten und Einzelbeträge detailliert aufgeschlüsselt sein.