Operationskosten: Was die Kassen wann zahlen
VON RENATE GIESLER - zuletzt aktualisiert: 10.11.2006 - 15:48Düsseldorf (RP). Die Kosten einer Schönheitsoperation trägt im Normalfall der Patient. Die Krankenversicherungen zahlen nicht, wenn es nur um ein besseres Aussehen geht. Dafür gibt es auch keine Zusatzversicherungen. Wenn ein Eingriff aber medizinisch indiziert ist, übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen im Einzelfall die Kosten für die Operation.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Frau durch ihre sehr großen Brüsten Rückenprobleme bekommt. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob ein Eingriff aus medizinischer Sicht sinnvoll ist. Gegebenenfalls überprüft dann noch einmal der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Krankheitsfall. "Bestehen von Seiten des MDK keine Einwände, zahlen wir auch eine Brustverkleinerung", sagt Nina Waldheim von der DAK-Krankenkasse.
Weitere Beispiele, in denen eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich sein kann, ist etwa der Eingriff bei abstehenden Ohren. "Die Operation kann nach einer individuellen Prüfung bei Kindern übernommen werden, wenn das Kind unter psychischen Belastungen leidet und der Arzt eine OP für zweckmäßig hält", betont Barbara Marnach von der AOK. Die Kosten für eine Nasenkorrektur werden in der Regel nur dann erstattet, wenn es zum Beispiel in Folge eines Unfalls oder bei Tumoren zu Entstellungen kommt oder aber eine schwere Atembehinderung vorliegt.
Auch die privaten Krankenkassen übernehmen Leistungen im Rahmen eines ästhetischen Eingriffs grundsätzlich nur, wenn es medizinisch notwendig ist oder sobald die Psyche betroffen ist. Das bestätigt Sabine Heche vom Verband der privaten Krankenversicherungen, Zu empfehlen ist, sich immer vorab mit der Krankenversicherung zu beraten und zu klären, ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden.
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